Die Musiktauschbörse Napster darf weiter nicht ans Netz gehen. Dies entschied die US-Bundesrichterin Marilyn Patel am Mittwoch in San Francisco. Die Begründung: Napster könne noch nicht garantieren, dass sein neu installiertes Filtersystem das Kopieren urheberrechtlich geschützter Titel hundertprozentig verhindere.

Napster-Chef Hank Barry zeigte sich enttäuscht von der Entscheidung. Napster sei es gelungen, 99 Prozent aller betroffenen Titel aufzuspüren und ihren Tausch über die Platform des Internet-Dienstes zu blockieren. Das Unternehmen werde sich aber an die Anordnung des Gerichtes halten.

Napster kämpft seit Monaten gegen die Klagen zahlreicher Plattenfirmen, die dem Gratisangebot systematische Urheberrechtsverletzungen vorwerfen. Daran änderte zunächst auch die Allianz mit Bertelsmann nicht. Der deutsche Konzern will aus Napster einen kostenpflichtigen Dienst machen.

„Obwohl wir über das Urteil enttäuscht sind, werden wir mit Hochdruck daran arbeiten, um einen Dateiaustausch schnellstmöglich wieder zu ermöglichen und später im Sommer mit dem neuen System live gehen zu können“, konstatierte Napster-Boss Barry.

Richterin Patel hatte Napster bereits zu Jahresbeginn angeordnet, urheberrechtlich geschützte Songs ab März zu blocken (ZDNet berichtete).

Erst vor zwei Wochen stellte die Musiktauschplattform mit der Fingerprint-Technik ein Erkennungsverfahren vor, das anhand von „Fingerabdrücken“ erkennen soll, um welches Musikstücks es sich handelt.

Die Filter vergleichen dann die Ergebnisse mit einer Datenbank und blockieren verbotene Dateien. Zurzeit wird dadurch jedoch auch manchen absolut harmlosen Liedern von unbekannten Interpreten der Weg zum Publikum verweigert.

Obwohl Napster schon seit einigen Tagen aufgrund eines

ZDNet.de Redaktion

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