China hat ein neues Datenschutzgesetz verabschiedet. Es regelt die Sammlung, Nutzung und Speicherung von persönlichen Daten. Zudem gilt es auch für ausländische Unternehmen, die in China tätig sind. Sie müssen künftig eine für Compliance-Fragen zuständige Person benennen.
Das Personal Information Protection Law genannte Gesetzt wurde im vergangenen Jahr eingebracht und seitdem mehrfach bearbeitet. Es tritt am 1. November in Kraft und soll dann unter anderem eine übermäßige Datensammlung von Online-Plattformen eindämmen. Laut der staatlichen chinesischen Nachrichtenagentur Xinhua sollen Unternehmen in China unter anderem ohne Genehmigung Systems zur Gesichtserkennung eingerichtet und heimlich Gesichter und andere biometrische Daten von Verbrauchern gesammelt haben.
Ähnlich wie die Datenschutzgrundverordnung in der EU sieht auch das chinesische Gesetz vor, dass der Transfer von Nutzerdaten ins Ausland reguliert wird. So müssen Organisationen eine spezielle Stelle einrichten oder einen Vertreter in China benennen, der für Fragen im Zusammenhang mit ihrer Datenverarbeitung zuständig ist. Der Name und die Kontaktdaten dieser Vertreter müssen den zuständigen Behörden, die die Umsetzung des Gesetzes überwachen, mitgeteilt werden. Bei Verstößen können unter anderem Geldstrafen gegen Unternehmen in Höhe von 5 Prozent des Jahresumsatzes verhängt werden.
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