Auch Microsoft liefert keine Gesichtserkennungs-Software an US-Strafverfolger

Nach IBM und Amazon hat auch Microsoft bekräftigt, dass es keine Techniken zur Gesichtserkennung an Strafverfolger in den USA verkaufen wird. Microsofts Chefanwalt Brad Smith kündigte laut Washington Post an, die Technik erst dann an Polizeibehörden abzugeben, nachdem ein Bundesgesetz zur Regulierung von Gesichtserkennungstechnologien verabschiedet wurde.

Bereits im April 2019 hatte sich Microsoft geweigert, eine Gesichtserkennungssoftware für Polizeifahrzeuge und Körperkameras von Polizisten im US-Bundesstaat Kalifornien bereitzustellen. Bei einer Veranstaltung der Washington Post erklärte Smith nun, Microsoft habe die Technik bisher überhaupt nicht an Strafverfolger verkauft. Zudem werde Microsoft neue Anforderungen festlegen, die über die Regel hinausgingen, die es bereits für die Nutzung von Gesichtserkennung außerhalb der Strafverfolgung gebe.

Erstmals forderte Microsoft im Juli 2018 ein staatliche Regulierung von Techniken zur Gesichtserkennung. Zu dem Zeitpunkt bestätigte das Unternehmen zwar eine Zusammenarbeit mit der US-Einwanderungsbehörde Immigration and Customs Enforcement, bestritt jedoch, die ICD mit Technik zur Erkennung von Gesichtern beliefert zu haben.

„Zum Schutz gegen den Einsatz von Gesichtserkennung zum Eingriff in die demokratischen Freiheiten sollte der Gesetzgeber den Strafverfolgungsbehörden nur dann gestatten, die Gesichtserkennung zur laufenden Überwachung bestimmter Personen in öffentlichen Räumen einzusetzen, wenn dies erforderlich ist“, teilte Microsoft vor zwei Jahren mit. Als Grundvoraussetzung nannte Microsoft eine gerichtliche Anordnung der Gesichtserkennung zu Überwachungszwecken. Außerhalb einer gerichtlichen Anordnung hält Microsoft den Einsatz nur dann für vertretbar, wenn eine unmittelbare Gefahr für Leben oder Gesundheit einer Person besteht.

Gesichtserkennung sollte nach Ansicht des Softwarekonzerns zudem stets fair, transparent und nicht diskriminierend sein. Außerdem setzt sich Microsoft dafür ein, dass Betroffene informiert werden beziehungsweise ihre Zustimmung geben müssen.

Auf Nachfrage von ZDNet USA ergänzte ein Firmensprecher: „In den vergangenen zwei Jahren haben wir uns auf die Entwicklung und Umsetzung starker Prinzipien konzentriert, die unseren Einsatz der Gesichtserkennung regeln, und wir haben eine starke staatliche Regulierung gefordert. Wir verkaufen unsere Gesichtserkennungstechnologie heute nicht an US-Polizeibehörden, und solange es kein starkes Bundesgesetz gibt, das auf den Menschenrechten basiert, werden wir diese Technologie nicht an Polizeibehörden verkaufen. Wir haben uns verpflichtet, mit anderen zusammenzuarbeiten, um für die erforderliche Gesetzgebung einzutreten. Wir nutzen diese Gelegenheit auch, um unsere Überprüfungsverfahren für jeden Kunden, der diese Technologie in großem Maßstab einsetzen möchte, weiter zu stärken.“

Anfang der Woche hatte IBM angekündigt, sich aus der Entwicklung von Gesichtserkennungstechnologien zurückzuziehen, aus Sorge, die Technik könnte zur Diskriminierung von Minderheiten eingesetzt werden. Amazon verhängte einen Tag später ein einjähriges Moratorium für die Nutzung seiner Gesichtserkennung durch Strafverfolger – ebenfalls mit dem Ziel, in der Zeit ein Gesetzt zur Regulierung der Technik auf den Weg zu bringen.

ANZEIGE

Auf zu neuen Höhen mit SkySQL, der ultimativen MariaDB Cloud

In diesem Webinar stellen wir Ihnen SkySQL vor, erläutern die Architektur und gehen auf die Unterschiede zu anderen Systemen wie Amazon RDS ein. Darüber hinaus erhalten Sie einen Einblick in die Produkt-Roadmap, eine Live-Demo und erfahren, wie Sie SkySQL innerhalb von nur wenigen Minuten in Betrieb nehmen können.

Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

Recent Posts

O2 und Telekom bauen Glasfaserkooperation aus

Beide Konzerne wollen die Zahl der Anschlüsse deutlich steigern. Die Öffnung des Telekomnetzes gilt ihnen…

19 Stunden ago

Cloud-Ausfälle: Wie oft sind Unternehmen betroffen?

Vier von fünf Betrieben in Deutschland nutzen Cloud Computing. 39 Prozent davon waren in den…

20 Stunden ago

iFLYTEK stellt Spark V4.0 auf dem MWC Shanghai vor: Führend bei der nächsten KI-Welle

Shanghai, July 2024. iFLYTEK hielt in Peking eine große Pressekonferenz ab, um den mit Spannung…

24 Stunden ago

Apple startet Beta von Karten im Web

Die Webversion unterstützt macOS, iPadOS (Chrome und Safari) und Windows (Chrome und Edge). Weitere Plattformen…

24 Stunden ago

Bundesverwaltung beschafft bis zu 300.000 Apple-Geräte

Auftragnehmer ist der Neckarsulmer IT-Dienstleister Bechtle. Die Rahmenvereinbarung gilt bis 2027 und hat einen Wert…

1 Tag ago

Windows 11: Juli-Sicherheitspatches verursachen Probleme mit Bitlocker

Windows-Clients und -Server starten unter Umständen nur bis zum BitLocker-Wiederherstellungsbildschirm. Betroffen sind alle unterstützten Versionen…

2 Tagen ago