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Urteil: Landgericht Mannheim weist Qualcomm-Klage gegen Apple ab

Das Landgericht Mannheim hat die von Qualcomm eingereichte Klage gegen Apple um das Schutzrecht EP 2 460 270 heute als unbegründet abgewiesen.

In der mündlichen Urteilsbegründung erläuterte der Vorsitzende, dass das Klagepatent EP 2 460 270 durch die in den Smartphones der Beklagten verbauten Chips nicht verletzt werde. In dem Schutzrecht sei unter anderem von einer sogenannten „Bulk-Spannung“ die Rede. Zwischen den Parteien sei streitig, wie dieser Begriff zu verstehen, d.h. wie das Patent auszulegen sei. Während die Beklagte die Ansicht vertrete, es müsse sich bei der „Bulk-Spannung“ um eine konstante beziehungsweise fixe Spannung handeln, vertrete die Klägerin den gegenteiligen Standpunkt.

Die Kammer sei unter anderem aufgrund des Wortlautes des Patentanspruchs sowie aufgrund der Beschreibung des Klagepatentes zu dem Ergebnis gekommen, dass die engere Auslegung der Beklagten zutreffe. Ausgehend von dieser engen Auslegung sei die Klage abzuweisen gewesen, da die „Bulk-Spannung“ bei den fraglichen Smartphones gerade nicht konstant sei. Es komme deshalb auf die weiteren zwischen den Parteien diskutierten Streitfragen, insbesondere auf die von Seiten der Beklagten angeführte kartellrechtliche Problematik nicht an.

Qualcomm hat gegen das Urteil Berufung angekündigt.

Qualcomm vs. Apple

In einem anderen Fall, der am 21.12.2018 vom Landgericht München in erster Instanz entschieden wurde, konnte Qualcomm ein Verkaufsverbot gegen bestimmte iPhone-Modelle erwirken. Anfang Januar hatte der Chiphersteller zur Vollstreckung des Urteils die vom Gericht angeordnete Sicherheitsleistung erbracht.

Seit dieser Zeit werden iPhone 7 und iPhone 8 in den 15 Apple Stores nicht mehr angeboten. Bis zur Berufungsverhandlung sind die Geräte allerdings bei anderen Händlern noch verfügbar.

Auch in China hat Qualcomm einen Verkaufsstopp für ältere iPhones durchgesetzt. Er bleibt bislang aber ohne Wirkung, da Apple die Auffassung vertritt, dass ein inzwischen ausgeliefertes Softwareupdate, die fraglichen Patente von Qualcomm umgeht und die betroffenen iPhone-Varianten weiter anbietet.

In Kalifornien sieht sich Qualcomm hingegen mit einer Klage der Federal Trade Commission (FTC) konfrontiert. Die Behörde wirft dem Chiphersteller vor, seine Marktmacht missbraucht zu haben. Der Prozess hat am 4.1.2019 begonnen.

Ende Januar fällt das Landgericht München I ein weiteres Urteil in Sachen Qualcomm vs. Apple. Qualcomm sieht Patente durch Apples Spotlight verletzt. Angeblich umgeht iOS 12 jedoch die fraglichen Schutzschriften.

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Kai Schmerer

Kai ist seit 2000 Mitglied der ZDNet-Redaktion, wo er zunächst den Bereich TechExpert leitete und 2005 zum Stellvertretenden Chefredakteur befördert wurde. Als Chefredakteur von ZDNet.de ist er seit 2008 tätig.

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