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Türkei leitet Kartellermittlungen gegen Google ein

Die Kartellbehörde der Türkei hat Ermittlungen gegen Google eingeleitet. Sie will herausfinden, ob der Internetkonzern gegen die Wettbewerbsgesetze des Landes verstößt. Auslöser ist eine Beschwerde des russischen Suchmaschinenbetreibers Yandex, wie die New York Times berichtet. Demnach geht es um die Bündelung von Googles Mobilbetriebssystem Android mit weiteren Diensten des Unternehmens.

Yandex zufolge soll Google seine Hardwarepartner zwingen, im Gegenzug für die kostenlose Nutzung von Android bestimmte Google-Apps auf seinen Geräten vorzuinstallieren. Damit soll das Unternehmen zudem seine eigenen digitalen Dienste gegenüber denen der Konkurrenz bevorzugt behandeln. Mitbewerber seien indes nicht in der Lage, ihre eigenen Angebote wie Kartenanwendungen oder Suchmaschinen in Android zu integrieren.

Ursprünglich hatte die türkische Kartellbehörde die Beschwerde von Yandex zurückgewiesen. Am Montag erklärte die Turkish Competition Authority auf ihrer Website jedoch, sie prüfe, ob Googles Nutzung von Android für die Verbreitung anderer digitaler Dienste des Unternehmens türkische Gesetze verletzt.

In Russland konnte sich Yandex mit seiner Beschwerde gegen Google durchsetzen. Dort wurde das US-Unternehmen im August 2016 zur Zahlung einer Geldstrafe von umgerechnet 6 Millionen Euro verurteilt. Zudem muss es seine mit Android gebündelten Apps aus seinem Mobilbetriebssystem entfernen und „wettbewerbsfeindliche Bedingungen“ aus seinen Vereinbarungen mit den Herstellern mobiler Geräte entfernen.

Ähnliche Vorwürfe erhebt auch die EU-Kommission gegen Google. Im April 2016 sandte sie der Muttergesellschaft Alphabet die diesbezüglichen Beschwerdepunkte zu. Auch hier geht es um die Beschränkungen, die Google Herstellern von Android-Geräten und Mobilfunknetzbetreibern auferlegt. Dazu zählen Bedingungen, die den Herstellern vorschreiben, einen Katalog seiner Apps geschützt vorzuinstallieren, wenn sie Googles Android-Distribution nutzen möchten. Darunter ist der Browser Chrome. Auch die Standardsuche müsse die von Google sein.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager kommentierte im vergangenen Jahr: „Unsere bisherigen Ermittlungen lassen darauf schließen, dass Google durch sein Verhalten den Verbrauchern eine größere Auswahl an mobilen Anwendungen und Dienstleistungen vorenthält, Innovationen anderer Unternehmen bremst und damit gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt. Diese Vorschriften gelten für alle in Europa tätigen Unternehmen. Google hat jetzt Gelegenheit, sich zu den Bedenken der Kommission zu äußern.“

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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