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Russisches Gericht weist Googles Beschwerde gegen Kartellurteil ab

Ein Gericht in Moskaus hat Googles Beschwerde gegen die Kartellstrafe der russischen Wettbewerbsbehörde Federal Antimonopoly Service (FAS) zurückgewiesen. Sie war in der vergangenen Woche zu dem Schluss gekommen, dass der Internetkonzern mit seinem Mobilbetriebssystem Android seine Marktmacht missbraucht und hatte eine Geldstrafe in Höhe von 438 Millionen Rubel (6 Millionen Euro) verhängt.

Google soll seine Hardwarepartner zwingen, im Gegenzug für die kostenlose Nutzung von Android, bestimmte Google-Apps auf seinen Geräten vorzuinstallieren. Damit soll das Unternehmen zudem seine eigenen digitalen Dienste gegenüber denen der Konkurrenz bevorzugt behandelt haben. Mitbewerber wie der russische Suchanbieter Yandex seien indes nicht in der Lage, ihre eigenen Angebote wie Kartenanwendungen oder Suchmaschinen in Android zu integrieren.

„Das Berufungsgericht hat die Entscheidung der ersten Instanz aufrecht erhalten, was die Rechtmäßigkeit und die Auflagen des FAS bestätigt“, heißt es in einer Pressemitteilung des FAS. Google müsse nun die vom Gericht vorgegebenen Fristen einhalten. „Wir sind zuversichtlich, dass die Auflagen faire Bedingungen für einen effektiven Wettbewerb im schnell wachsenden Markt für mobile Anwendungen schaffen.“

Konkret muss Google nun nicht nur die Geldstrafe bezahlen, was angesichts eines Jahresumsatzes von mehr als 74 Milliarden Dollar kein Problem darstellen sollte, sondern auch seine mit Android gebündelten Apps aus seinem Mobilbetriebssystem entfernen. Zudem muss das Unternehmen seine Vereinbarungen mit den Herstellern mobiler Geräte „anpassen, und die wettbewerbsfeindlichen Bedingungen entfernen“, teilte die FAS im Oktober 2015 mit.

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Für Google ist es bereits die zweite Niederlage vor einem russischen Gericht. Schon im März hatte ein Berufungsgericht die Entscheidung des FAS bestätigt.

Auch die EU-Kommission ermittelt wegen Android gegen Google. Im April sandte sie der Muttergesellschaft Alphabet die diesbezüglichen Beschwerdepunkte zu. Auch hier geht es um die Beschränkungen, die Google Herstellern von Android-Geräten und Mobilfunknetzbetreibern auferlegt. Dazu zählen Bedingungen, die den Herstellern vorschreiben, einen Katalog seiner Apps geschützt vorzuinstallieren, wenn sie Googles Android-Distribution nutzen möchten. Darunter ist der Browser Chrome. Auch die Standsuche müsse die von Google sein.

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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