Categories: RechtRegulierung

EuGH-Entscheidung: Weblinks können Urheberrecht verletzen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass eine mit Gewinnerzielungsabsicht erfolgte Verlinkung eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann. Er verschärft die mögliche Haftung für Weblinks, die von Medien wie auch von Bloggern gesetzt werden. Das Gericht weicht damit von der Empfehlung seines Generalanwalts ab, der noch im April vor einer Entscheidung gewarnt hatte, die das Funktionieren des Internets erheblich beeinträchtigen könnte.

Keine „öffentliche Wiedergabe“ und damit Urheberrechtsverletzung stellt es nach Meinung des Gerichts dar, wenn zwar ein Hyperlink auf eine Website zu urheberrechtlich geschützten Inhalten gesetzt wurde, das aber ohne Gewinnerzielungsabsicht und ohne Kenntnis darüber geschah, dass die Inhalte rechtswidrig veröffentlicht wurden. Einem privaten Nutzer ohne Gewinnerzielungsabsicht gestehen die Richter dabei zu, dass er „nicht wissen und vernünftigerweise nicht wissen kann, dass ein bestimmtes Werk ohne Erlaubnis des Rechteinhabers veröffentlicht wurde“.

Der Betreffende handelt daher laut EuGH „im Allgemeinen nicht in voller Kenntnis der Folgen seines Tun“. Verantwortlich zu machen sei er lediglich, wenn er wusste oder hätte wissen müssen – wenn er etwa vom Urheberrechtsinhaber darauf hingewiesen wurde -, dass sein Link zu unbefugt veröffentlichten Inhalten führt. Klar untersagt sollen außerdem Links sein, die die Umgehung beschränkender Maßnahmen ermöglichen, die eine Website mit geschützten Inhalten getroffen hat, um ausschließlich Abonnenten den Zugriff zu erlauben.

HIGHLIGHT

Mehr Sicherheit im smarten Zuhause

Wie Sie Ihr persönliches Internet der Dinge vor versteckten Gefahren schützen

Höhere Haftungshürden für Weblinks gelten jedoch, sobald Gewinnerzielungsabsicht im Spiel ist, was praktisch für alle journalistischen Angebote gilt. Von kommerziellen Anbietern verlangen die Richter, dass sie „notwendige Überprüfungen“ vornehmen, „um sicherzustellen, dass das betreffende Werk nicht illegal auf der verlinkten Webseite veröffentlicht wurde“. Das erscheint reichlich praxisfremd und könnte dazu führen, dass Weblinks künftig wesentlich sparsamer eingesetzt werden – was nicht im Sinne der von den Richtern selbst wiederholt angeführten Informations- und Meinungsfreiheit sein kann.

Da Medien in der Regel zu „Erwerbszwecken“ handeln, müssten sie künftig wohl vor jedem Link prüfen, ob sie sich damit ein Haftungsrisiko einfangen, wendet die taz ein. Rechtsanwalt Niko Härting sieht die „Kommunikationsfreiheit beim EuGH in schlechten Händen“ und erinnert an die frühere Entscheidung zum Recht auf Vergessenwerden, die Suchmaschinen zur massenhaften Löschung von Suchergebnissen zwang. „Wenn ein Online-Medium für rechtswidrige Inhalte haftbar gemacht wird, die sich auf verlinkten Seiten befinden, schränkt dies die Medienfreiheit in Europa beträchtlich ein“, kommentiert Härting das neue EuGH-Urteil. „Denn das Online-Medium muss entweder alle verlinkten Inhalte juristisch prüfen oder auf Verlinkungen verzichten. Das eine wird sehr aufwändig und teuer. Das andere schränkt die Kommunikations- und Informationsfreiheit aller Nutzer beträchtlich ein.“

Anlass der Entscheidung war ein Fall (Rechtssache C-160/15), in dem sich das oberste ordentliche Gericht der Niederlande (Hoge Raad) im letzten Jahr mit einem Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gewandt hatte. Dabei ging es darum, dass GS Media auf seiner Website GeenStijl Links zu anderen Websites veröffentlichte, die urheberrechtlich geschützte Playboy-Fotos einer holländischen TV-Moderatorin ohne Zustimmung des Rechteinhabers zeigten. Die Ausgabe des Männermagazins, in dem die Fotos abgedruckt waren, war zu diesem Zeitpunkt noch nicht im Handel erhältlich.

Tipp: Wie gut kennen Sie Soziale Netzwerke? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de.

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

Salesforce: Mit Einstein GPT zurück auf die Überholspur?

Salesforce forciert den Ausbau seiner Industry Clouds. Mit ihrem Prozesswissen könnten deutsche IT-Dienstleister davon profitieren.

6 Stunden ago

Neue Backdoor: Bedrohung durch Malvertising-Kampagne mit MadMxShell

Bisher unbekannter Bedrohungsakteur versucht über gefälschte IP Scanner Software-Domänen Zugriff auf IT-Umgebungen zu erlangen.

2 Tagen ago

BSI-Studie: Wie KI die Bedrohungslandschaft verändert

Der Bericht zeigt bereits nutzbare Angriffsanwendungen und bewertet die Risiken, die davon ausgehen.

2 Tagen ago

KI-Wandel: Welche Berufe sich am stärksten verändern

Deutsche sehen Finanzwesen und IT im Zentrum der KI-Transformation. Justiz und Militär hingegen werden deutlich…

2 Tagen ago

Wie ein Unternehmen, das Sie noch nicht kennen, eine Revolution in der Cloud-Speicherung anführt

Cubbit ist das weltweit erste Unternehmen, das Cloud-Objektspeicher anbietet. Es wurde 2016 gegründet und bedient…

3 Tagen ago

Dirty Stream: Microsoft entdeckt neuartige Angriffe auf Android-Apps

Unbefugte können Schadcode einschleusen und ausführen. Auslöser ist eine fehlerhafte Implementierung einer Android-Funktion.

3 Tagen ago