Categories: PolitikRegulierung

EU-Roaminggebühren entfallen für maximal 90 Tage

Die EU-Kommission hat einen Entwurf veröffentlicht, der die ab Juni 2017 vorgesehene Abschaffung der Roaminggebühren mit einer „Fair Use“-Regelung verbindet. Demnach sollen Verbraucher für Telefonate, SMS und Datennutzung überall in der EU den gleichen Preis bezahlen und bei Auslandsaufenthalten keine zusätzlichen Kosten in Kauf nehmen müssen – aber nur für einen begrenzten Zeitraum innerhalb eines Jahres.

Mit dieser Deckelung kommt die Kommission den Telekomfirmen entgegen. Die vorgesehenen Regelungen für angemessene Nutzung sollen „missbräuchliche oder ungewöhnliche Nutzung von Roaming-Services“ verhindern. Im Urlaub oder bei einer Dienstreise entfielen demnach die bisherigen Zuschläge, nicht aber bei längerem Auslandsaufenthalt.

Grundsätzlich sieht der Vorschlag ein Kontingent von bis zu 90 Tagen jährlich vor, in dem keine Zusatzkosten anfallen. Als weitere Einschränkung könnten Netzbetreiber verlangen, dass sich ein Kunde spätestens nach einem 30-tägigen Auslandsaufenthalt einmal im Netz seines eigenen Landes einbucht, um weiter ohne Roamingzuschläge telefonieren und im Internet surfen zu können.

Wenn die Netzbetreiber dann doch wieder Aufschläge verlangen dürfen, sollen diese zumindest nicht höher als die zwischen Netzbetreibern abgerechneten Großhandelspreise ausfallen. Die EU-Kommission schlägt als Obergrenze 4 Cent je Minute, 1 Cent je SMS und 0,85 Cent je verbrauchtem MByte vor. Die zulässige Aufschlagshöhe soll aber noch zwischen den europäischen Institutionen abgestimmt werden.

Ausnahmen von den Ausnahmen sieht die EU für Nutzer vor, die in Grenzgebieten wohnen oder regelmäßig über eine Landesgrenze pendeln. Ihnen sollen keine Roamingkosten im Nachbarland drohen, sofern sich ihr Mobiltelefon am selben Tag auch im Netz ihres eigenen Landes anmeldet.

Mit einer besonders preisgünstigen Prepaid-Karte aus einem anderen Mitgliedsland soll Roaminggebühren nicht ohne Weiteres zu entkommen sein. Die Provider dürfen vielmehr voraussetzen, dass die Karte erst nach dem Verbrauch eines bestimmten Gebührenvolumens im Inland auch ohne Roamingzuschläge in einem anderen Land nutzbar ist. Laut EU-Kommission soll das Geschäftsmodelle verhindern, die auf dem Wiederverkauf ausländischer Prepaid-Karten basieren.

Der Kommissionsvorschlag ist noch mit der Dachorganisaton der europäischen Telekomregulierer (BEREC) und den Mitgliedsstaaten abzustimmen. Auch Nutzer sowie Unternehmen bittet die EU-Kommission um Kommentare innerhalb der nächsten vier Wochen.

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

Google schließt kritische Sicherheitslücke in Android 14

Weitere schwerwiegende Fehler stecken in Android 12 und 13. Insgesamt bringt der Mai-Patchday 29 Fixes.

7 Stunden ago

IT Sicherheit: digitale Angriffe sicher abwehren

IT-Sicherheit - Erkennen und Abwehren von digitalen Angriffen

12 Stunden ago

Bestverkaufte Smartphones: Apple und Samsung dominieren

Das iPhone 15 Pro Max ist das meistverkaufte Smartphone im ersten Quartal. Das Galaxy S24…

15 Stunden ago

Google: Passkeys schützen mehr als 400 Millionen Google-Konten

Die Passwort-Alternative Passkeys überholt Einmalpasswörter bei der Zwei-Faktor-Authentifizierung. Auch Microsoft setzt sich aktiv für die…

1 Tag ago

Infostealer: 53 Prozent der Angriffe treffen Unternehmensrechner

Der Anteil steigt seit 2020 um 34 Prozentpunkte. Allein 2023 erfasst Kaspersky rund 10 Millionen…

1 Tag ago

Salesforce: Mit Einstein GPT zurück auf die Überholspur?

Salesforce forciert den Ausbau seiner Industry Clouds. Mit ihrem Prozesswissen könnten deutsche IT-Dienstleister davon profitieren.

2 Tagen ago