Google will künftig der Forderung europäischer Datenschützer nachkommen und das Urteil des Europäischen Gerichtshofs auf ein „Recht auf Vergessenwerden“ auf Google.com und andere internationale Google-Domains ausweiten. Das bestätigte das Unternehmen auf Nachfrage der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Den europäischen Datenschutzbehörden soll Google seine Entscheidung schon Ende Januar mitgeteilt haben.
Derzeit können Nutzer das EuGH-Urteil noch sehr leicht umgehen. Sehen sie bei einer Suche auf Google.de beispielsweise nach dem Namen einer Person den Hinweis, dass „einige Ergebnisse möglicherweise aufgrund der Bestimmungen des europäischen Datenschutzrechts entfernt“ wurden, können sie ihre Suche auf Google.com wiederholen, um alle Resultate zu sehen – auch die, die Google aufgrund einer Beschwerde eines Nutzer in der EU eigentlich nicht anzeigen darf.
Bisher hatte der Internetkonzern eine Ausweitung des EuGH-Urteils mit dem Argument abgelehnt, das Recht auf Vergessenwerden sei nur in Europa und nicht weltweit Gesetz. Eine weltweite Blockade sei eine extraterritoriale Anwendung europäischen Rechts. Zudem gebe es zahllose Beispiele dafür, dass Inhalte in einem Land als illegal eingestuft seien, die in einem anderen Land legal seien. Dazu zählt unter anderem auch die Leugnung des Holocaust, die hierzulande als Volksverhetzung bestraft werden kann, in den USA aber unter die Meinungsfreiheit fällt.
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Mit der standortbasierten Filterung setzt Google das Recht auf Vergessenwerden allerdings immer noch nicht weltweit um. Nutzer, die mit einer nicht europäischen IP-Adresse auf die Google-Suche zugreifen, sehen weiterhin alle Resultate. Das Geoblocking lässt sich also durch die Nutzung eines Proxy-Servers oder eines VPN-Diensts, die den tatsächlichen Standort verschleiern, umgehen. Ob sich die von der französischen CNIL angeführten EU-Datenschutzbehörden mit Googles neuem Ansatz zufriedengeben, ist unklar. Eine Sprecherin der CNIL sagte der Nachrichtenagentur Reuters, ihre Behörde wisse von Googles Plänen. „Diese Elemente sind derzeit Gegenstand einer Untersuchung der CNIL.“
Das Urteil des EuGH zum Recht auf Vergessenwerden verpflichtet Google und andere Suchmaschinenbetreiber, unter bestimmten Voraussetzungen Links aus der Ergebnisliste zu streichen, die bei der Suche nach einer Person erscheinen. Die fraglichen Einträge müssen die Privatsphäre der Person verletzen. Google hat nach eigenen Angaben bisher fast 400.000 Löschanfragen zu rund 1,36 Millionen URLs erhalten. Davon wurden rund 42,5 Prozent entfernt. Am häufigsten löscht Google Links zu Facebook-Inhalten.
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