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Patentstreit mit Apple: Samsung zieht vor Obersten Gerichtshof der USA

Samsung hat beim Obersten Gerichtshof der USA die Überprüfung der Urteile zur ersten Patentklage von Apple beantragt. Zuletzt hatte sich das koreanische Unternehmen bereit erklärt, 548 Millionen Dollar Schadenersatz an den iPhone-Hersteller zu zahlen – die Rechtmäßigkeit der Entschädigung zweifelt Samsung jedoch weiterhin an.

Unklar ist, ob sich der Supreme Court des Falls annimmt. Der Patentexperte Florian Müller weist in seinem Blog FOSS Patents darauf hin, dass es das erste Mal seit 122 Jahren wäre, dass sich der Supreme Court mit einem Urteil zu Designpatenten beschäftigen würde.

„Obwohl Samsung lieber im Markt statt im Gerichtssaal gegen jemanden antritt, glaubt das Unternehmen, dass es wichtig ist, diesen Fall im Interesse aller US-Unternehmen dem Supreme Court vorzulegen“, heißt es in einer Stellungnahme des koreanischen Konzerns.

Sollte sich der Oberste Gerichtshof tatsächlich der Beschwerde annehmen, könnte seine Entscheidung erhebliche Auswirkungen auf die gesamte Technikbranche haben. Samsung, das unter anderem von Google unterstützt wird, befürchtet nicht kalkulierbare Risiken bei der Entwicklung neuer Produkte. Apple hingegen argumentiert, es verteidige lediglich sein geistiges Eigentum und den Wert des iPhone.

Samsung will vor allem erreichen, dass das Gericht klärt, welche Aspekte eines Produkts durch ein Designpatent geschützt werden können. Zudem geht es dem Unternehmen um die Höhe einer möglichen Entschädigung bei einem Verstoß gegen ein Designpatent.

Mark Lemley, auf geistiges Eigentum spezialisierter Juraprofessor an der Stanford Law School, weist auf die hohen Anforderungen hin, die der Supreme Court an seine Fälle stellt. „Aber das ist ein sehr wichtiger Fall“, sagte er im Gespräch mit CNET.com. Müller sieht vor allem bei der Frage, ob der Schadenersatz anhand aller Gewinne berechnet darf, wenn ein Designpatent nur eine Komponente eines Produkts beschreibt, erheblichen Klärungsbedarf.

Gegenstand der ersten Patentklage sind unter anderem das Designpatent D618.677, das wichtige Design-Elemente wie den Home-Button und die „abgerundeten Ecken“ des iPhone beschreibt, und das Schutzrecht 7.844.915, das sich auf die Pinch-to-Zoom-Geste bezieht. Die Gültigkeit der beiden Patente ist nicht abschließend geklärt. Der United States Court of Appeals hatte jedoch im November eine erneute Anhörung zu der Frage, ob Apple eine Entschädigung zusteht, nachdem das US-Patentamt das Schutzrecht 7.844.915 für ungültig erklärt hat, abgelehnt.

Zuletzt hatte sich der Supreme Court Ende des 19. Jahrhunderts mit Designpatenten zu Löffeln, Teppichen und Sätteln beschäftigt. „Wir haben es mit einem wirklich alten Gesetz zu tun, und wir brauchen eine vernünftige Auslegung für die heutige Zeit, den heutigen Markt und moderne Produkte“, ergänzte der Samsung-Sprecher.

Apple wollte sich zu Samsungs Antrag nicht äußern. Ein Sprecher verwies auf Nachfrage von CNET lediglich auf eine Stellungnahme aus dem Jahr 2012, in dem Apple erklärte, das Urteil sende eine deutliche Nachricht, dass der Diebstahl geistigen Eigentums falsch sei. Lemley zufolge wird der Supreme Court wahrscheinlich im Februar 2016 entscheiden, ob er den Fall verhandelt.

[mit Material von Shara Tibken, News.com]

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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