Ein Bezirksgericht im US-Bundesstaat Maryland hat eine Klage des Wikipedia-Herausgebers Wikimedia sowie mehrerer Bürgerrechtsgruppen gegen den US-Auslandsgeheimdienst National Security Agency (NSA) abgewiesen. Die Kläger haben nach Ansicht des Gerichts nicht nachgewiesen, dass sie tatsächlich von der NSA überwacht wurden. Das Gericht schloss sich damit einer früheren Einschätzung des Supreme Court an.
Nach Ansicht von Richter TS Ellis sind die Argumente der Kläger „nicht überzeugend, da die statistische Analyse, auf der die Argumente aufbauen, unvollständig und voller Annahmen ist“ heißt es in der Urteilsbegründung, die die American Civil Liberties Union veröffentlicht hat. Ohne den richtigen Kontext sei nicht klar, ob Wikipedia so groß sei, dass es in das Raster der NSA falle. Die Kläger hätten keine Beweise dafür vorgelegt, dass die NSA Internetknoten überwache, um jegliche oder große Teile der durch sie geleiteten Kommunikation zu kopieren. 2013 hat der Supreme Court im Fall Clapper gegen Amnesty International mit 5 zu 4 Stimmen ähnlich argumentiert, weswegen das Bezirksgericht die Klage nun ebenfalls abgewiesen habe.
In vielen Unternehmen nutzen Mitarbeiter ihre privaten mobilen Geräte. Unternehmen, die dieser Szenario erlauben, sollten sich Gedanken über eine leistungsfähige Enterprise Mobility Management Suite machen. Nur damit lassen sich Unternehmensdaten gegen nicht autorisierten Zugriff absichern.
Im Mai 2015 hatte die ACLU jedoch einen Teilerfolg gegen die NSA erzielt. Ein US-Berufungsgericht stufte zumindest die Massenspeicherung von Telefondaten als illegal ein. Auch eine von der ACLU geforderte Unterlassungsverfügung sei berechtigt. Das Überwachungsprogramm überschreite den gesetzlich vorgegeben Spielraum. Eine Klage von Verbrauchern gegen Telekommunikationsanbieter wie AT&T, ohne deren Hilfe die Überwachungsprogramme angeblich nicht funktionieren, scheiterte jedoch im Februar.
Tipp: Wissen Sie alles über Edward Snowden und die NSA? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de.
Check Point warnt vor offener Schwachstelle, die derzeit von Hackern für Phishing ausgenutzt wird.
Video-Babyphones sind ebenfalls betroffen. Cyberkriminelle nehmen vermehrt IoT-Hardware ins Visier.
Der Downloader hat hierzulande im April einen Anteil von 18,58 Prozent. Im Bereich Ransomware ist…
Unternehmen greifen von überall aus auf die Cloud und Applikationen zu. Dementsprechend reicht das Burg-Prinzip…
Hacker nutzen eine jetzt gepatchte Schwachstelle im Google-Browser bereits aktiv aus. Die neue Chrome-Version stopft…
Microsoft bietet seit Anfang der Woche einen Patch für die Lücke. Kaspersky-Forscher gehen davon aus,…