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US-Gericht weist Klage gegen Massenüberwachung der NSA ab

Ein US-Bundesrichter hat im Streit um die Massenüberwachung der National Security Agency (NSA) zugunsten des US-Auslandsgeheimdiensts entschieden. Wie Gigaom berichtet, wies Richter Jeffrey White eine 2008 von Carolyn Jewel und anderen US-Bürger eingereichte Klage gegen die massenhafte Sammlung von Metadaten durch Telekommunikationsanbieter im Auftrag der US-Regierung ab.

Die Kläger hatten dem Bericht zufolge argumentiert, AT&T hätte Daten über den Internettraffic seiner Kunden nur auf Basis eines Durchsuchungsbeschlusses herausgeben dürfen, statt sie in einem geheimen Raum zu sammeln und an die Geheimdienste weiterzuleiten. Der Rechtsstreit gab auch erste Einblicke in die Zusammenarbeit zwischen Telefon- und Internetanbietern und der Regierung – noch vor den Enthüllungen von Edward Snowden.

Nach Ansicht von Richter White ist es Jewel und den anderen Klägern nicht gelungen, eine Rechtsgrundlage für ihre Klage wie einen Verstoß gegen einen Verfassungszusatz nachzuweisen. Er fügte hinzu, dass die Notwendigkeit, Staatsgeheimnisse zu schützen, es ihm zudem unmöglich mache, in der Sache eine Entscheidung zu treffen, selbst wenn es eine Grundlage für Jewels Klage gebe.

Die Electronic Frontier Foundation (EFF), die die Klage unterstützt hat, bezeichnete das Urteil als „Enttäuschung“. „Richter White hat entschieden, dass ‚Staatsgeheimnisse‘ juristische Verfahren übertrumpfen können“, schreibt David Greene, Senior Staff Attorney der EFF, in einem Blogeintrag. „Um es ganz deutlich zu sagen: Das Urteil beendet nicht die Klage der EFF. Der Richter hat nicht entschieden, dass es legal ist, dass die NSA das Backbone-Netz anzapft. Das Urteil gilt auch nicht für den Teil der Klage, der sich gegen die massenhafte Erfassung von Telefon-Verbindungsdaten richtet.“

„Wir stimmen mit der Ansicht des Gerichts nicht überein“, so Greene weiter. „Über die Verfassungsmäßigkeit der staatlichen Massenüberwachung der Kommunikation einfacher Amerikaner ist noch nicht das letzte Wort gesprochen.“ Mit dem Urteil habe das Gericht in erster Linie erklärt, dass die öffentlich zugänglichen Informationen über die Massenüberwachung nicht ausreichend seien, um ein Urteil über das Abhörprogramm zu fällen. Dafür würden weitere Informationen benötigt, die wahrscheinlich „Staatsgeheimnisse“ seien.

Gigaom zufolge hat US-Präsident Barack Obama zudem in einem Interview mit BuzzFeed klargestellt, dass er die massenhafte Sammlung von Metadaten entgegen früherer Aussagen nicht kurzfristig beenden wird. Stattdessen setze er auf ein neues Gesetz, das derzeit im Kongress debattiert werde. Ziel sei, die für die Terrorabwehr benötigten Daten weiterhin zu erhalten und gleichzeitig auf die Bedenken von Datenschützern und Bürgerrechtlern einzugehen.

In Großbritannien entschied ein Gericht in einem ähnlich gelagerten Fall in der vergangenen Woche gegen den Geheimdienst GCHQ. Demnach verstößt das Ausspähen elektronischer Kommunikation britischer Bürger durch den GCHQ in Zusammenarbeit mit der NSA gegen den Artikel 8 beziehungsweise 10 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (PDF). Zuvor hatte das speziell für die Geheimdienste zuständige Gericht Investigatory Powers Tribunal die Beschwerden von Bürgerrechtsorganisationen jedoch regelmäßig abgewiesen.

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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