Britisches Abhörgesetz verstößt gegen EU-Recht

Der britische High Court of Justice stuft das Abhörgesetz Data Retention and Investigative Powers Act (DRIPA) als unrechtmäßig ein. Einem am Freitag veröffentlichten Urteil (PDF) zufolge verstößt DRIPA gegen europäisches Recht. Die britische Regierung muss es nun bis spätestens März 2016 überarbeiten.

Das im Juli nach einer viertägigen Parlamentsdebatte verabschiedete Gesetz erlaubt es dem Innenministerium, Telekommunikationsanbieter anzuweisen, Telefon- und Internetdaten zu speichern. Die Regierung kann eine solche Anweisung erlassen, wenn sie der „nationalen Sicherheit“, der „öffentlichen Sicherheit“ oder „den wirtschaftlichen Interessen des Vereinigten Königreichs“ dient. Als Begründung reicht aber auch der „Schutz vor oder die Ermittlung von Straftaten“.

Den Richtern zufolge fehlen in dem Gesetz „klare und präzise Regeln“, die die Nutzung der Daten auf die Ermittlung „genau definierter schwerer Straftaten“ beschränkt. Zudem gebe es kein unabhängiges Kontrollverfahren vor dem Erlass einer Verfügung.

Damit verstößt das Gesetz nach Ansicht der Richter gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Sie sichert EU-Bürgern unter anderem das „Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihrer Kommunikation“ sowie das „Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten“ zu.

„Ich glaube, dass die Bürger wollen, dass die Polizei und die Behörden auf Informationen zugreifen können, um Menschen zu schützen“, sagte John Hayer, Home Office Minister of Security, im Gespräch mit BBC Radio 4. „Es besteht hier die Gefahr, dass man die paranoide liberale Bourgeoisie unterstützt, deren seltsame Ängste vor die Interessen der Menschen gestellt werden.“

Einer der Kläger gegen das Gesetz, der konservative Abgeordnete David Davis, kritisierte, die Regierung habe das Gesetz als einen „angeblichen Notfall“ im Eilverfahren durch das Parlament gebracht. „Die Regierung hat keine Debatte darüber erlaubt, wofür die Metadaten benutzt werden. Sie haben unterstellt, sie würden benutzt, um Pädophile und Terroristen zu fangen – sie haben nicht gesagt, dass sie damit Verkehrsdelikte aufklären wollen.“

Innenministerin Theresa May prüft eine Beschwerde gegen das Urteil. Allerdings läuft das Gesetz am 31. Dezember 2016 ab. Trotzdem muss die Regierung den Gesetzestext bis spätestens 31. März 2016 neu schreiben.

[mit Material von Claire Reilly, News.com]

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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