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Untersuchung vergünstigter Steuersätze für Apple und Amazon verzögert sich

Die Europäische Kommission kann ihren Zeitplan für die Untersuchung der Steuervereinbarungen einzelner Mitgliedsstaaten mit Firmen wie Apple und Amazon nicht einhalten. Wie Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager im EU-Parlament erklärte, wird die Untersuchung daher nicht wie vorgesehen bis Mitte dieses Jahres abgeschlossen sein.

„Wir werden das Rechtsstaatsprinzip und die Qualität unserer Arbeit nicht opfern, um das Verfahren zu beschleunigen“, sagte Vestager laut Bloomberg in Brüssel. Für die Regulierer sei es zeitaufwendig, von den einzelnen Ländern Informationen einzuholen – und sie erhielten die gewünschten Antworten nicht immer auf ihre erste oder zweite Anfrage hin. „Aber wir werden unser Bestes tun. Es zählt zu unseren höchsten Prioritäten. Es ist natürlich immer besser, schnell und nicht langsam zu sein. Aber am besten ist es letztlich, gerecht zu sein.“

Apple warnte seine Anleger in Pflichtmeldungen an die US-Börsenaufsicht SEC bereits vor einer „erheblichen“ Steuernachzahlung an Irland, wenn die EU-Kommission Irlands Steuerabkommen abschließend als illegale Staatshilfe bewertet. Es könne in diesem Fall gezwungen sein, Steuern für die letzten zehn Jahre nachzuzahlen. Änderungen in der Steuergesetzgebung oder ihrer Auslegung könnten außerdem den effektiven Steuersatz des Konzerns verändern und sich nachteilig auf Betriebsgewinn, Cash Flows und Finanzlage auswirken.

Schon im letzten Jahr berichtete die Financial Times von einer drohenden Milliardenstrafe für Apple wegen dem irischen Steuersparmodell. Im Juni 2014 begann die EU-Kommission mit der Überprüfung von Apples Steuerzahlungen in Irland und ging damit Vorwürfen nach, laut denen der iPhone-Hersteller Schlupflöcher in internationalen Steuergesetzen nutzt, um insgesamt weniger Abgaben zu leisten. Insbesondere geht es um eine zwischen 1991 und 2007 gültige Absprache zwischen Apple und der irischen Regierung. Apple zahlt in Irland einen Steuersatz von knapp 2 Prozent. Normalerweise beträgt die Körperschaftssteuer für Unternehmen dort 12,5 Prozent.

Nach vorläufiger Einschätzung der EU-Kommission hat außerdem Luxemburg dem Versandhändler Amazon unrechtmäßige Steuervorteile verschafft. Die dortige Praxis „verbindlicher Steuerbescheide“ komme nach aktuellem Erkenntnisstand einer illegalen Staatshilfe gleich. Durch ein 2003 erlassenes Steuergesetz soll Amazons Steuerpflicht im Großherzogtum begrenzt worden sein – mit dem Ergebnis, dass Amazon seine Steuerlast auf weniger als 1 Prozent seiner europäischen Einkünfte drücken konnte. Luxemburg habe es Amazon erlaubt, Gewinne innerhalb seiner Unternehmensbereiche in einer Weise zu verschieben, die steuerrechtlichen Grundsätzen widerspricht.

Die Untersuchung gilt außerdem Luxemburgs Besteuerung von Fiat Finance & Trade sowie der steuerlichen Behandlung von Starbucks durch die Niederlande. Laut Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager ist noch offen, ob die Regulierer außerdem eine Untersuchung zu den Vereinbarungen von McDonald’s mit Luxemburg einleiten. Diese sollen der Fastfood-Kette ermöglicht haben, europaweit Steuerzahlungen in Höhe von einer Milliarde Euro zu vermeiden.

ZDNet.de Redaktion

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