Categories: E-CommerceMarketing

Flugerlaubnis für Amazon-Drohnen erteilt

Die US-Flugaufsicht Federal Aviation Administration (FAA) hat Amazon eine vorläufige Genehmigung für Drohnentests erteilt. Amazon Logistics, der Logistik-Sparte des Online-Händlers, wurde damit eine „experimentelle Lufttüchtigkeit“ bescheinigt. Sie darf nun unbemannte Flugobjekte für Forschungs- und Entwicklungszwecke betreiben.

Allerdings gelten für die Tests mehrere Auflagen. Die Drohnen dürfen nur eine Flughöhe von bis zu 400 Fuß (123 Meter) erreichen und auch nur tagsüber bei guten Sichtbedingungen abheben. Sie müssen sich stets in Sichtweite des Piloten befinden. Der benötigt wiederum ein aktuelles Gesundheitszeugnis und eine Privatpilotenlizenz.

Darüber hinaus muss Amazon der FAA monatlich bestimmte Daten zur Verfügung stellen. Die Behörde will unter anderem wissen, wie viele Testflüge durchgeführt wurden und wie lange die Piloten gearbeitet haben. Amazon muss aber auch über ungewöhnliche Fehlfunktionen von Hardware und Software sowie unbeabsichtigte Verbindungsabbrüche der Fernsteuerung informieren.

Seine Pläne für einen drohnenbasierten Lieferdienst hatte Amazon erstmals Ende 2013 vorgestellt. Der Prime Air genannte Dienst soll in wenigen Jahren einsatzbereit sein. Die benötigte Technik entwickelt Amazon in den USA, Großbritannien und Israel. Tests führt es zudem an verschiedenen nicht näher genannten Standorten weltweit durch.

Im Februar veröffentlichte die FAA zudem einen Entwurf für Regeln, die einen Einsatz kommerzieller Drohnen in den USA erlauben sollen. Unter anderem darf eine kommerzielle Drohne nicht mehr als 25 Kilo wiegen und eine Höchstgeschwindigkeit von 161 km/h nicht übersteigen. Drohnen dürfen aber auch keine Personen überfliegen, die keinen direkten Bezug zum Flug haben – eine Bedingung, die eine Auslieferung von Waren im städtischen Raum praktisch unmöglich macht. Stattdessen will die FAA erreichen, dass Drohnen für Film- und Fernsehaufnahmen, die Inspektion von Brücken und anderen Bauwerken sowie Erhebungen über landwirtschaftliche Nutzflächen eingesetzt werden.

Amazon forderte die Luftfahrtbehörde daraufhin auf, sich umgehend mit Amazons und damit auch den Bedürfnissen der Amazon-Kunden zu befassen. Ob die jetzt erteilte Genehmigung für die Drohnentests eine Reaktion auf Amazons Kritik ist, ist nicht bekannt.

[mit Material von Rachel King, ZDNet.com]

Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

Recent Posts

Neue Backdoor: Bedrohung durch Malvertising-Kampagne mit MadMxShell

Bisher unbekannter Bedrohungsakteur versucht über gefälschte IP Scanner Software-Domänen Zugriff auf IT-Umgebungen zu erlangen.

1 Tag ago

BSI-Studie: Wie KI die Bedrohungslandschaft verändert

Der Bericht zeigt bereits nutzbare Angriffsanwendungen und bewertet die Risiken, die davon ausgehen.

2 Tagen ago

KI-Wandel: Welche Berufe sich am stärksten verändern

Deutsche sehen Finanzwesen und IT im Zentrum der KI-Transformation. Justiz und Militär hingegen werden deutlich…

2 Tagen ago

Wie ein Unternehmen, das Sie noch nicht kennen, eine Revolution in der Cloud-Speicherung anführt

Cubbit ist das weltweit erste Unternehmen, das Cloud-Objektspeicher anbietet. Es wurde 2016 gegründet und bedient…

2 Tagen ago

Dirty Stream: Microsoft entdeckt neuartige Angriffe auf Android-Apps

Unbefugte können Schadcode einschleusen und ausführen. Auslöser ist eine fehlerhafte Implementierung einer Android-Funktion.

2 Tagen ago

Apple meldet Umsatz- und Gewinnrückgang im zweiten Fiskalquartal

iPhones und iPads belasten das Ergebnis. Außerdem schwächelt Apple im gesamten asiatischen Raum inklusive China…

2 Tagen ago