Zwei Smartphone-Besitzer haben in den USA Klage gegen Google eingereicht, weil es Android-Gerätehersteller angeblich dazu verpflichtet, seine eigenen Apps als Standard voreinzustellen und somit Drittanbieter-Anwendungen zu behindern. Die Kläger sehen darin einen Verstoß gegen Wettbewerbsgesetze.
Google ist natürlich anderer Ansicht und versucht, die Klagen abweisen zu lassen, wie Reuters berichtet. Bei einer Anhörung vor dem US-Bezirksgericht im kalifornischen San Jose am Donnerstag wies die zuständige Richterin Beth Labson Freeman die Kläger an, mehr Beweise für ihre Anschuldigungen vorzulegen. Andernfalls werde sie den Fall abweisen.
Google argumentiert, dass Besitzer von Android-Geräten die freie Wahl hätten, auch Konkurrenzanwendungen zu nutzen. Die Kläger Gary Feitelson und Daniel McKee führen hingegen an, dass die meisten User entweder nicht wüssten, wie sich die Standardeinstellungen ändern lassen, oder sich einfach nicht darum kümmerten.
Tatsächlich bietet Android aber eine einfache Möglichkeit, um zwischen verschiedenen Anwendungen zu wählen, wenn man einen bestimmten Dateityp öffnen oder einen spezifischen Arbeitsschritt ausführen möchte. Will man beispielsweise eine Website aufrufen, blendet das Betriebssystem standardmäßig ein „Öffnen mit“-Hinweisfenster ein, das alle auf dem Gerät installierten Browser auflistet. Anschließend kann der Nutzer das gewünschte Programm auswählen. Zusätzlich lässt sich festlegen, ob die Entscheidung einmalig oder dauerhaft gelten soll. Letzteres sorgt dafür, dass die entsprechende Anwendung zur Standardeinstellung wird.
Ob diese Methode einfach und verständlich genug für Durchschnittsnutzer ist, muss nun das Gericht klären. Die Kläger streben eine Sammelklage an. Sollte das Gericht diesem Antrag entsprechen, müsste Google eventuell seine E-Mail-Kommunikation und Verträge mit den Geräteherstellern offenlegen. Zudem könnten Googles Führungskräfte als Zeugen geladen werden.
Es ist nicht die erste Klage dieser Art, der sich Google erwehren muss. Mitbewerber wie Microsoft hatten in der Vergangenheit bereits Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt und behauptet, dass Googles Apps „unter Android aufgrund der standardmäßigen Platzierung und anderer Mechanismen häufig genutzt werden, zum Nachteil rivalisierender Anwendungen“. Im Juni reichte zudem der portugiesische Drittanbieter-App-Store Aptoide EU-Kartellbeschwerde gegen Google ein. Er warf dem Internetkonzern vor, mit seinem Online-Marktplatz Play Store seine Marktmacht zu missbrauchen und andere Anbieter ins Abseits zu drängen.
Bei einer weiteren Klage vor dem US-Bezirksgericht San Jose vom Mai geht es um Googles restriktive Bestimmungen für Android-OEM-Partner, die sicherstellen sollen, dass seine eigenen Anwendungen auf deren Geräten vorinstalliert sind. Auch hier lautet der Vorwurf, Verstoß gegen Wettbewerbsgesetze. Den im Februar öffentlich gewordenen Mobile Application Distribution Agreements (MADAs) zufolge muss ein Gerätehersteller, der einige von Googles Anwendungen – etwa Youtube oder Maps – vorinstallieren möchte, auch alle anderen aufnehmen – teilweise auch als Standard-App für bestimmte Vorgänge.
[mit Material von Lance Whitney, News.com]
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