Google wehrt sich gegen Kartellklage wegen vorinstallierter Android-Apps

Zwei Smartphone-Besitzer werfen dem Konzern vor, seine eigenen Apps unter Android als Standard voreinzustellen und somit Drittanbieter-Anwendungen zu behindern. Google argumentiert, Nutzer hätten die freie Wahl auch andere Apps zu nutzen. Ein US-Bezirksgericht muss nun über die Zulassung als Sammelklage entscheiden.

Zwei Smartphone-Besitzer haben in den USA Klage gegen Google eingereicht, weil es Android-Gerätehersteller angeblich dazu verpflichtet, seine eigenen Apps als Standard voreinzustellen und somit Drittanbieter-Anwendungen zu behindern. Die Kläger sehen darin einen Verstoß gegen Wettbewerbsgesetze.

Googles Kalender-App unter Android 5.0 Lollipop (Bild: Google).

Google ist natürlich anderer Ansicht und versucht, die Klagen abweisen zu lassen, wie Reuters berichtet. Bei einer Anhörung vor dem US-Bezirksgericht im kalifornischen San Jose am Donnerstag wies die zuständige Richterin Beth Labson Freeman die Kläger an, mehr Beweise für ihre Anschuldigungen vorzulegen. Andernfalls werde sie den Fall abweisen.

Google argumentiert, dass Besitzer von Android-Geräten die freie Wahl hätten, auch Konkurrenzanwendungen zu nutzen. Die Kläger Gary Feitelson und Daniel McKee führen hingegen an, dass die meisten User entweder nicht wüssten, wie sich die Standardeinstellungen ändern lassen, oder sich einfach nicht darum kümmerten.

Tatsächlich bietet Android aber eine einfache Möglichkeit, um zwischen verschiedenen Anwendungen zu wählen, wenn man einen bestimmten Dateityp öffnen oder einen spezifischen Arbeitsschritt ausführen möchte. Will man beispielsweise eine Website aufrufen, blendet das Betriebssystem standardmäßig ein „Öffnen mit“-Hinweisfenster ein, das alle auf dem Gerät installierten Browser auflistet. Anschließend kann der Nutzer das gewünschte Programm auswählen. Zusätzlich lässt sich festlegen, ob die Entscheidung einmalig oder dauerhaft gelten soll. Letzteres sorgt dafür, dass die entsprechende Anwendung zur Standardeinstellung wird.

Ob diese Methode einfach und verständlich genug für Durchschnittsnutzer ist, muss nun das Gericht klären. Die Kläger streben eine Sammelklage an. Sollte das Gericht diesem Antrag entsprechen, müsste Google eventuell seine E-Mail-Kommunikation und Verträge mit den Geräteherstellern offenlegen. Zudem könnten Googles Führungskräfte als Zeugen geladen werden.

Es ist nicht die erste Klage dieser Art, der sich Google erwehren muss. Mitbewerber wie Microsoft hatten in der Vergangenheit bereits Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt und behauptet, dass Googles Apps „unter Android aufgrund der standardmäßigen Platzierung und anderer Mechanismen häufig genutzt werden, zum Nachteil rivalisierender Anwendungen“. Im Juni reichte zudem der portugiesische Drittanbieter-App-Store Aptoide EU-Kartellbeschwerde gegen Google ein. Er warf dem Internetkonzern vor, mit seinem Online-Marktplatz Play Store seine Marktmacht zu missbrauchen und andere Anbieter ins Abseits zu drängen.

Bei einer weiteren Klage vor dem US-Bezirksgericht San Jose vom Mai geht es um Googles restriktive Bestimmungen für Android-OEM-Partner, die sicherstellen sollen, dass seine eigenen Anwendungen auf deren Geräten vorinstalliert sind. Auch hier lautet der Vorwurf, Verstoß gegen Wettbewerbsgesetze. Den im Februar öffentlich gewordenen Mobile Application Distribution Agreements (MADAs) zufolge muss ein Gerätehersteller, der einige von Googles Anwendungen – etwa Youtube oder Maps – vorinstallieren möchte, auch alle anderen aufnehmen – teilweise auch als Standard-App für bestimmte Vorgänge.

[mit Material von Lance Whitney, News.com]

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6 Kommentare zu Google wehrt sich gegen Kartellklage wegen vorinstallierter Android-Apps

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  • Am 22. Dezember 2014 um 1:20 von Judas Ischias

    „Dass die meisten User entweder nicht wüssten, wie sich die Standardeinstellungen ändern lassen, oder sich einfach nicht darum kümmerten.“

    Vielleicht ist es den Usern einfach egal? Nur diesen beiden Spezis nicht, oder die sehen einfach die Möglichkeit ein paar Dollar zu verdienen. ;)

    Wer es einfach und verständlich haben will, soll sich doch ein iPhone zulegen. ;)

    Obwohl – -, da gibt es ja generell nur einen Browser, weil Apple keine andere Browser-Engine zulässt.

    Aber da es sich um Apple handelt und nicht um eine andere Firma, ist diese Vorgehensweise wohl in Ordnung. ;)

    Bei Google hat man die Wahl und man sich schon sehr doof anstellen, um es nicht geregelt zu bekommen, einen anderen Browser zu benutzen.

    Eigentlich schon eine große Frechheit die Gerichte mit solch einem Scheiß zu belästigen.

    Wenn man alle Apps, die einem nicht gefallen, einfach deinstallieren könnte, dass wäre eine schöne Sache.

    Wer die App XY haben möchte, kann diese ja aus dem Play Store laden oder von der Website des Herstellers.

    Das wäre endlich mal eine Geschichte zu Gunsten des Kunden.
    Aber ich bezweifle ganz stark, dass ich dies noch erleben werde?

    • Am 22. Dezember 2014 um 10:15 von hugo

      Es sollte möglich sein vom Hersteller ein Androidgerät zu bekommen, auf dem NUR Android vorinstalliert ist. Mehr wollen diese beiden Kläger nicht und deswegen die Gerichte bemühen erachte ich für sehr sinnvoll. Google will nicht nur seine Apps an den Kunden bringen sondern dadurch auch die Kundendaten einsammeln. Ein Androidsmartphone ohne Googleaccount wär doch der Idealzustand. Kein Normalanwender bekommt sowas hin, sollte aber sein gutes Recht sein.

  • Am 23. Dezember 2014 um 0:54 von megadoc

    Ist doch lächerlich, denn der Normaluser hat doch gar keine Lust erst alle notwendigen Apps herunterzuladen. Ideal wäre natürlich ein von vorneherein gerrotetes Mobiltelefon, damit man alle unerwünschten Apps löschen kann.

  • Am 23. Dezember 2014 um 4:35 von black

    geht mir bei iOS auch aufn Keks das die vorinstallierten Programme nicht deinstalliert werden können; naja…war das letzte iP…dann schaff ich Smartphones ab.

  • Am 23. Dezember 2014 um 7:43 von Ist bekannt

    Ist doch bekannt, dass Abdroid nur Android genannt werden darf, wenn die Google Spionage-Services drauf sind – inkl Zwangs-Bündelung mit Chrome. Microsoft durfte damals dafür bluten, nun ist Google dran. Richtig so.

    • Am 6. Januar 2015 um 12:59 von Judas Ischias

      Ja ja der Spion Google.:)
      Du glaubst doch nicht ernsthaft dass beim Apfel nicht spioniert wird?
      Obwohl, ich habe das Gefühl Du bist tatsächlich überzeugt dass dies nicht so ist. :'(

      Na ja, gibt eben Leute denen ist halt nicht mehr zu helfen. ;-)

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