Google prüft E-Mails auf Kinderpornografie

Google hat Informationen über einen Gmail-Nutzer an die Polizei im US-Bundesstaat Texas weitergegeben, nachdem seine Systeme kinderpornografische Fotos in dessen E-Mails entdeckt hatten. Offenbar scannt der Internetkonzern die Inhalte von Nachrichten nicht nur für die Personalisierung von Werbung, sondern auch nach illegalen Inhalten.

Wie der Sender KHOU Houston berichtet, hat die Polizei daraufhin den 41-jährigen John Henry Skillern verhaftet. Skillern ist ein registrierter Sexualstraftäter. Er wurde 1994 wegen sexuellen Missbrauchs eines achtjährigen Jungen verurteilt. Nun wird gegen ihn wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornographie ermittelt. Die Kaution wurde auf 200.000 Dollar festgesetzt.

Nach Angaben der Polizei wurde ein eindeutiges Fotos eines jungen Mädchens in einer E-Mail gefunden, die Skillern an einen Freund schicken wollte. Daraufhin habe Google die Behörden alarmiert.

„Er wollte einer Entdeckung entgehen und hat versucht, es in der E-Mail zu verstecken“, sagte David Nettles von der Houston Metro Internet Crimes Against Children Taskforce. „Ich kann die Information nicht sehen, ich kann das Foto nicht sehen, aber Google kann es.“

Aufgrund des Hinweises von Google habe die Polizei einen Durchsuchungsbefehl erhalten und weitere kinderpornografische Bilder auf Skillerns Mobiltelefon und Tablet entdeckt. Zudem wurden Textnachrichten und E-Mails sichergestellt, die sein Interesse an Kindern belegen sollen.

Google weist in seinen Nutzungsbedingungen offen darauf hin, dass „automatische Systeme Ihre Inhalte analysieren (inklusive E-Mails)“. In erster Linie will das Unternehmen Informationen für zielgerichtete Werbung erhalten. Es geht Google aber auch um Elemente, die auch kriminelles Verhalten wie Kindesmissbrauch hinweisen. Laut BBC wird aber nicht auf andere illegale Aktivitäten wie Urheberrechtsverletzungen oder Hassreden geprüft.

Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter bezweifelt, dass Googles Vorgehen deutschem Recht entspricht. Er verweist auf das in Paragraph 88 des Telekommunikationsgesetzes beschriebene Fernmeldegeheimnis. Demnach ist es Diensteanbietern untersagt, „sich oder anderen über das für die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste einschließlich des Schutzes ihrer technischen Systeme erforderliche Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt oder den näheren Umständen der Telekommunikation zu verschaffen.“

Google dürfe „nur auf Nutzerinhalte zugreifen, die das Unternehmen für die Erbringung seiner Telekommunikationsdienste (dazu gehört auch die Erzielung von Werbeeinnahmen) und den Schutz seiner technischen Systeme benötigt“, schreibt Vetter in seinem Blog. Alles was darüber hinausgehe sei Google nach deutschem Recht untersagt. Das gelte auch für die gezielte Suche nach Kinderpornografie oder anderen illegalen Inhalten.

Schon seit 2008 versieht Google kinderpornografische Bilder mit einem eindeutigen Code, der ihre Verfolgung im Internet sowie Löschung erleichtern soll. Seit vergangenem Jahr fließen diese Codes in eine branchenweite Datenbank ein, auf die auch die Polizei und gemeinnützige Organisationen zugreifen können. Die Hashing-Technologie wiederum hat Microsoft mit entwickelt. Sie wird unter anderem auch von Facebook benutzt, um unerwünschte Inhalte zu erkennen und zu löschen.

Darüber hinaus unterstützt Google Kinderschutzorganisationen auch finanziell. Im vergangenen Jahr spendete es beispielsweise eine Million Pfund an die Internet Watch Foundation – genug, um die Organisation ein ganzes Jahr lang zu finanzieren.

[mit Material von Tom Jowitt, TechWeekEurope]

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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