Gerichtsurteil: US-Justiz muss Unterlagen über FISA-Überwachung offenlegen

Das US-Justizministerium muss einem Urteil eines Bezirksgerichts in Oakland (Kalifornien) zufolge Dokumente offenlegen, die Informationen über gegen US-Bürger gerichtete Abhörmaßnahmen nach dem Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) enthalten. Laut Computerworld handelt es sich um insgesamt 66 Seiten, darunter ein Gutachten sowie vier Urteile des Foreign Intelligence Surveillance Court (FISC).

Nach Ansicht der vorsitzenden Richterin Yvonne Gonzalez Rogers wurden die Dokumente der Öffentlichkeit unerlaubt vorenthalten. Ihr Urteil basiert auf einer Beschwerde der Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation, die das Department of Justice wegen Verstößen gegen das US-Gesetz Freedom of Information Act verklagt hatte. Die EFF habe sich auf ein im vergangenen Jahr durchgesickertes Dokument bezogen, wonach die US-Regierung die Sammlung von Telefondaten von nahezu allen US-Bürgern mit einer „geheimen Interpretation“ des USA Patriot Act rechtfertige, heißt es weiter in dem Bericht.

Der nach den Terroranschlägen von 2001 verabschiedete Patriot Act erlaubt der Regierung, ihre Bürger zu überwachen. Kontrolliert werden die Abhörmaßnahmen von Geheimgericht FISC. 2011 hatten laut Computerworld EFF und die American Civil Liberties geklagt um herauszufinden, welche Art von Überwachungsmaßnahmen die Regierung bei dem Geheimgericht angefragt hat. Seitdem habe der Rechtsstreit zur Offenlegung von hunderten zuvor als geheim eingestuften Dokumenten geführt, die laut EFF unter anderem belegten, dass die NSA die gesammelten Daten missbraucht.

Richterin Rogers sehe es als erwiesen an, dass das Justizministerium Dokumente vollständig zurückhalte, obwohl es Teile davon freigeben müsse, schreibt Computerworld. Das Ministerium habe zudem nicht begründet, warum die Dokumente so viele Details über Quellen, Aktivitäten und Methoden enthielten, weswegen sie nicht offengelegt werden könnten. Die Unterlagen stammen aus den Jahren 2005 bis 2008.

„Darüber hinaus hat das Gericht entschieden, dass das öffentliche Interesse an den zurückgehaltenen Unterlagen erheblich ist“, zitiert Computerworld aus der Urteilsbegründung. „Die Reichweite und Rechtmäßigkeit der derzeitigen Überwachung von weiten Teilen der Bevölkerung durch die Regierung ist ein Thema, das die Öffentlichkeit sehr interessiert und beunruhigt.“

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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