EU-Gericht bestätigt Milliardenstrafe für Intel

Intel hat das Berufungsverfahren um die 2009 von der EU verhängte Milliardenstrafe verloren. Das Gericht der Europäischen Union wies die Klage (Az. T-286/09) gegen die Entscheidung der Kommission in vollem Umfang ab (PDF). Diese hatte den Chiphersteller im Mai 2009 wegen des Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung bei Prozessoren zur Zahlung von 1,06 Milliarden Euro Strafgeld verpflichtet.

Das EU-Gericht begründete die Klagabweisung damit, dass es sich bei den von Intel gewährten Rabatten an Dell, HP, NEC und Lenovo um Exklusivrabatte handelte. Diese waren an die Bedingung geknüpft, dass nahezu nur Intels x86-Prozessoren gekauft werden dürfen. „Von einem Unternehmen in beherrschender Stellung gewährte Exklusivitätsrabatte sind bereits ihrer Art nach geeignet, den Wettbewerb zu beschränken und die Wettbewerber aus dem Markt zu drängen“, erklärten die Richter. Im beanstandeten Zeitraum von 2002 bis 2007 hatte Intel mindestens einen Marktanteil von 70 Prozent.

Auch die Zahlungen an Media-Saturn seien geeignet gewesen, AMDs Wettbewerbszugang zu blockieren, so die Richter weiter. Intel hatte die Bedingung gestellt, dass nur Computer mit den eigenen x86-Prozessoren in Geschäften von Media-Saturn verkauft werden. Intels Vereinbarungen mit HP, Acer und Lenovo, AMD-Produkte später oder überhaupt nicht auf den Markt zu bringen, eigneten sich nach Meinung des Gerichts ebenfalls dazu, den Markteintritt von AMD zu erschweren.

Aus der Urteilsbegründung geht hervor, dass Intel keine schlüssigen Argumente liefern konnte, dass die verhängte Geldstrafe unverhältnismäßig ist. Zudem weist das Gericht daraufhin, dass die Kommission sich am unteren Ende der möglichen Strafen orientiert hat. Sie habe die Geldbuße auf 4,15 Prozent von Intels Jahresumsatzes festgelegt. Die Obergrenze liegt bei 10 Prozent.

Es ist dennoch die höchste Geldstrafe, die die Europäische Kommission jemals gegen ein einzelnes Unternehmen wegen Verstoßes gegen die Wettbewerbsregeln verhängt hat. Intel kann gegen die Entscheidung noch Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof einlegen.

[mit Material von Andre Borbe, silicon.de]

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ZDNet.de Redaktion

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