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Ex-Microsoft-Entwickler bekennt sich des Geheimnisverrats schuldig

Der ehemalige Microsoft-Entwickler Alex Kibkalo hat vor Gericht gestanden, vor Veröffentlichung von Windows 8 RT und Microsofts Activation Server Software Development Kit Informationen darüber an einen französischen Blogger weitergegeben zu haben. Dank eines mit der zuständigen Staatsanwaltschaft ausgehandelten Deals (PDF), erwartet ihn aber eine relativ milde Strafe, wie die Seattle Times berichtet. Die Anklage fordert drei Monate Haft und eine Schadenersatzzahlung von 22.500 Dollar an seinen ehemaligen Arbeitgeber. Die Urteilsverkündung ist für den 1. Juli angesetzt.

Alex Kibkalo (Bild: TechNet-Profil)

Der aus Russland stammende Kibkalo war sieben Jahre lang als Senior Software Architect bei Microsoft im Libanon beschäftigt. Seit August 2013 arbeitet er als leitender Produktmanager für Sicherheits- und Managementlösungen bei 5nine Software. Am 19. März wurde er verhaftet, nachdem Microsoft am 17. März bei einem Bezirksgericht in Washington Klage gegen ihn eingereicht hatte.

Der Fall sorgte vor allem für Aufsehen, weil Microsoft bei internen Ermittlungen auf das private Hotmail-Konto des französichen Bloggers zugriff, der die von Kibkalo zugespielten Screenshots und Vorabinformationen zu Windows 8 veröffentlicht hatte. Durch diese Maßnahme wollte der Konzern die Quelle des Bloggers identifizieren.

Auch wenn Microsoft damit ihm Rahmen seiner Datenschutzbestimmungen handelte, brachte ihm das Vorgehen harsche Kritik seitens Datenschützern ein. In der Folge änderte das Unternehmen seine Datenschutzregeln gleich zweimal, weil die erste Modifikation die massive Kritik nicht verstummen ließ.

„Ab sofort werden wir private Inhalte eines Kunden nicht selbst durchsuchen, wenn wir Hinweise darauf erhalten, dass jemand unsere Dienste nutzt, um mit gestohlenem oder materiellem Eigentum Microsofts zu handeln“, kündigte Chefjustiziar Brad Smith in einem Blogeintrag an. „Stattdessen werden wir die Angelegenheit an Ermittlungsbehörden übergeben, wenn entsprechender Handlungsbedarf ist.“ Die Änderung soll in den kommenden Monaten auch in den Nutzungsbedingungen für die Kunden festgeschrieben werden.

[mit Material von Lance Whitney, News.com]

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ZDNet.de Redaktion

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