Gericht weist Aktionärsklage gegen AOL wegen Microsofts Patentkauf ab

US-Bundesbezirksrichterin Denise Cote hat eine Klage gegen AOL und einige seiner führenden Manager zurückgewiesen. Die Kläger warfen ihnen Betrug durch den Rückkauf von 14,8 Millionen Aktien im Jahr 2011 vor, da sie zuvor nicht den später anstehenden Verkauf eines Patentportfolios im Wert von einer Milliarde Dollar offenbart hätten. Sie selbst hätten erhebliche Verluste erlitten, weil sie ihre Anteile noch vor dem Patentverkauf veräußerten, der zu einem 43-prozentigen Kursanstieg innerhalb eines einzigen Tages führen sollte.

„Die Verschwörungstheorie der Klage basiert auf reiner Spekulation“, befand die Richterin laut Reuters jedoch in ihrem 18-seitigen Urteil. Der möglicherweise sehr hohe Wert der Patente sei sehr wohl durch zahlreiche öffentliche Meldungen des Unternehmens bekannt gewesen. Der aktivistische Investor Starboard Value LP habe sogar öffentlich darüber spekuliert, dass das Portfolio mehr als eine Milliarde Dollar wert sein könnte. Zudem sei durch den im Juni 2011 erfolgten Verkauf des Patentportfolios von Nortel für 4,5 Milliarden Dollar ein aufgeheizter Markt für solche Patente sichtbar geworden.

Tatsächlich erfolgte der Verkauf von über 800 AOL-Patenten und patentierten Anwendungen durch eine Versteigerung, bei der Microsoft den Zuschlag für 1,056 Milliarden Dollar in bar bekam – fast exakt so viel wie vorab von AOL geschätzt. Der AOL-Vorstandsvorsitzende und CEO Tim Armstrong erklärte dazu, mit dem Verkauf werde ein Teil des Wertes von AOL für die Anteilseigner verfügbar gemacht. Er bezeichnete die Veräußerung als Teil seiner Strategie, für die Aktionäre langfristige Werte zu schaffen.

Laut Richterin Cote konnten die Kläger kein hinreichendes Beispiel für wesentliche Fehlaussagen oder Auslassungen der AOL-Manager darlegen. „Die verbleibenden Anschuldigungen in der Klage bilden keine Grundlage für die Behauptung, dass AOL und Microsoft schon Monate vor der Auktion eine geheime Verkaufsabmachung für die Patente trafen“, heißt es in ihrem Urteil.

[mit Material von Dara Kerr, News.com]

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ZDNet.de Redaktion

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