Apple: Sammelklage wegen Retina-Display mit „Geisterbildern“

MacBook-Pro-Nutzer Beau Hodges hat bei einem US-Bundesgericht in Kalifornien eine Klage gegen Apple eingereicht, da die Qualität des Retina-Displays zu wünschen übrig ließ und immer wieder eingebrannte „Geisterbilder“ sichtbar waren. Er verlangt Schadenersatz in ungenannter Höhe und strebt den Status einer Sammelklage an.

Seit Apple im Juni 2012 das erste MacBook Pro mit einem hochauflösenden Retina-Display und einer Diagonale von 15,4 Zoll vorstellte, mehrten sich die Kundenbeschwerden. Besonders häufig betrafen sie das Einbrennen und Geisterbilder auf dem Bildschirm. In einem Supportforum sammelten sich dazu bereits über 7000 Beiträge, die insgesamt mehr als 376.000 mal abgerufen wurden.

Der MacBook-Hersteller gibt selbst auf einer Supportseite Empfehlungen, wie das Einbrennen von Bildern auf Apple-Displays zu vermeiden sei. Nach längerer Anzeige eines Bildes auf einem IPS-Displays könne es vorkommen, dass beim Bildwechsel noch eine Zeitlang ein Restfragment des vorhergehenden Bildes sichtbar ist, das auch als „Geisterbild“ bezeichnet wird. Laut Apple ist dieses Verhalten bei IPS-Displays „normal“.

Nach Nutzerberichten bleibt ein solches Geisterbild minutenlang oder sogar länger zurück, wenn das gleiche Bild etwa 10 bis 20 Minuten auf einem IPS-Panel dargestellt wurde. Außerdem soll das Problem besonders häufig bei Displays auftreten, die von LG hergestellt wurden, während von Samsung gelieferte Displays offenbar nicht betroffen sind. Die Klage gegen Apple moniert vor allem, dass Apple Geräte mit völlig unterschiedlichen Leistungs- und Qualitätsstandards verkauft, diese aber als das gleiche Produkt anbietet. Der Käufer könne vorher nicht einmal in Erfahrung bringen, was ihm tatsächlich geliefert wird.

„Der Leistungsunterschied zwischen der LG-Version und der Samsung-Version ist besonders beunruhigend, da Apple das MacBook Pro mit Retina-Display als ein einziges, einheitliches Produkt darstellt, beschrieben als das Notebook mit der höchsten Displayqualität im Markt“, heißt es in der Klageschrift. „Apples Inserate oder Darstellungen legen nirgendwo offen, dass es Computer mit Displays produziert, die unterschiedliche Ebenen von Leistung und Qualität aufweisen.“

ZDNet.de Redaktion

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