Das im US-Bundesstaat Pennsylvania ansässige Flatworld Interactives hat bei einem Bezirksgericht in Kalifornien Klage gegen Apple eingereicht. Es wirft dem iPhone-Hersteller vor, mit Produkten wie iPad und iPod eines seiner Patente für Touchscreen-Technologien zu verletzen. Flatworld hatte Mitte der 1990er-Jahre Video-Displays für Museen entwickelt.

Das fragliche Patent RE43.318 war im Juli 2007 beantragt worden. Das US-Patentamt hat es Flatworld Interactives erst vergangene Woche zugesprochen. Das Schutzrecht beschreibt eine „Bedienoberfläche für das Entfernen eines Objekts von einem Bildschirm“. Laut Flatworlds Anwaltskanzlei Hagens Berman geht es dabei unter anderem und ein Touch-basiertes System, das es einem Nutzer erlaubt, Bilder mittels Gesten zu bearbeiten. Als Beispiel wird die Auswahl eines Bilds durch eine Berührung oder das Verschieben eines Fotos mit einem Finger genannt.

„Wenn man Flatworlds Patent liest, ist es so, als lese man eine Beschreibung der Funktionen zur Gestenerkennung der verletzenden Produkte auf Apples Website“, erklärte Steve Berman, Managing Partner der Anwaltskanzlei. „Es wird klar, dass Flatworld die Technologien besitzt, die Apple genutzt hat, um Milliarden von Dollar einzunehmen.“

Die Klage richtet sich gegen iPhone, iPad, iPod Touch, iPod Nano, Macbook Pro und Macbook Air. Apple soll das Schutzrecht von Flatworld wissentlich verletzt haben. Neben Schadenersatz in nicht genannter Höhe fordert das Unternehmen auch eine einstweilige Verfügung gegen Apple.

Flatworld ist von Slavko Milekic gegründet worden, Professor für kognitive Wissenschaften und digitales Design an der University of Arts in Philadelphia. Er soll als erster eine Gestenerkennung für Touchscreens entwickelt haben, um die Bedienung von Computern für Kinder einfacher und intuitiver zu gestalten.

Apple wollte die Klage mit dem Hinweis auf das laufende Verfahren nicht kommentieren.

Vor rund zwei Wochen hatte das US-Unternehmen Touchscreen Gestures gegen Apple und RIM geklagt. Beide sollen unerlaubt Technologien einsetzen, die von vier Schutzrechten abgedeckt werden, die Touch-Gesten für Smartphones beschreiben. Im Fall von Touchscreen Gestures ist aber nicht ausgeschlossen, dass es sich um einen Patent-Troll handelt, der geistiges Eigentum erwirbt, um es an andere Firmen zu lizenzieren oder bei angeblichen Verstößen seine Rechte einzuklagen.

[mit Material von Edward Moyer, News.com]

Hinweis: Artikel von ZDNet.de stehen auch in Google Currents zur Verfügung. Jetzt abonnieren.

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

Chrome: Google verschiebt das Aus für Drittanbietercookies

Ab Werk blockiert Chrome Cookies von Dritten nun frühestens ab Anfang 2025. Unter anderem gibt…

3 Stunden ago

BAUMLINK: Wir sind Partner und Aussteller bei der Frankfurt Tech Show 2024

Die Vorfreude steigt, denn BAUMLINK wird als Partner und Aussteller bei der Tech Show 2024…

5 Stunden ago

Business GPT: Generative KI für den Unternehmenseinsatz

Nutzung einer unternehmenseigenen GPT-Umgebung für sicheren und datenschutzkonformen Zugriff.

9 Stunden ago

Alphabet übertrifft die Erwartungen im ersten Quartal

Der Umsatz steigt um 15 Prozent, der Nettogewinn um 57 Prozent. Im nachbörslichen Handel kassiert…

3 Tagen ago

Microsoft steigert Umsatz und Gewinn im dritten Fiskalquartal

Aus 61,9 Milliarden Dollar generiert das Unternehmen einen Nettoprofit von 21,9 Milliarden Dollar. Das größte…

3 Tagen ago

Digitalisierung! Aber wie?

Mehr Digitalisierung wird von den Unternehmen gefordert. Für KMU ist die Umsetzung jedoch nicht trivial,…

3 Tagen ago