Apples kostenpflichtige Garantie-Erweiterung „Apple Care Protection Plan“ führt Kunden möglicherweise in die Irre. Aus diesem Grund hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) dem Hersteller zusammen mit zehn weiteren europäischen Organisationen eine Abmahnung geschickt. Apple werbe online für eine gebührenpflichtige Herstellergarantie, ohne deutlich auf die bestehende Gewährleistung hinzuweisen. Bis zum 30. März hat das Unternehmen nach Angaben des vzbv jetzt Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Auf seiner Website schreibt Apple, alle Macs und Displays „werden mit einer einjährigen Herstellergarantie und bis zu 90 Tagen standardmäßigem Telefonsupport geliefert“. Mit dem Apple Care Protection Plan lasse sich der Anspruch auf bis zu drei Jahre ab Kaufdatum verlängern. Für den iMac kostet die erweiterte Garantie beispielsweise 179 Euro. Bei Macbook Air und Macbook Pro mit 13 Zoll sind es 249 Euro, bei den größeren Macbooks Pro 349 Euro. Für das iPad lässt sich nur eine Zweijahresgarantie abschließen, die 79 Euro kostet.
Nach Auffassung des vzbv klärt Apple jedoch nicht deutlich genug über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers gegenüber dem Händler auf. In der EU sind das mindestens zwei Jahre ab Kaufdatum – unabhängig von einer Herstellergarantie. „Geben Hersteller eine eigene Garantie ab, müssen sie einfach und verständlich auf die gesetzlichen Ansprüche hinweisen“, heißt es in einer Stellungnahme des vzbv.
Diesen Anprüchen genüge Apple aber nicht. Vielmehr könne bei Verbrauchern der Eindruck entstehen, dass sie ohne die kostenpflichtige Herstellergarantie nach einem Jahr keinen Anspruch auf Gewährleistung mehr hätten. Damit halte der iPhone-Hersteller seine Kunden aber davon ab, ihre gesetzlichen Ansprüche geltend zu machen – was unlauterem Wettbewerb gleichkomme.
Koordiniert wird die Aktion von der europäischen Verbraucherorganisation BEUC (PDF). Neben dem vzbv aus Deutschland sind Verbraucherschutzorganisationen aus Belgien, Dänemark, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Polen, Portugal, Slowenien und Spanien daran beteiligt.
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