Der Generalstaatsanwalt des US-Bundesstaats New York hat eine im November 2009 eingeleitete Kartellklage gegen Intel zurückgezogen. Er hatte dem Unternehmen vorgeworfen, sich durch illegale Rabatte für Computerhersteller einen Wettbewerbsvorteil verschafft und Konkurrenten wie AMD behindert zu haben.
Infolge eines Gerichtsurteils vom Dezember 2011 zugunsten Intels, das den Umfang der vom Generalstaatsanwalt angestrengten Klage deutlich einschränkte, haben sich die Parteien auf einen Vergleich geeinigt, wie Intel mitteilt. Es räume damit keinerlei Rechtsverletzung oder Schuld ein und müsse auch sein Geschäft nicht einschränken. Allerdings hat sich der Chiphersteller zur Zahlung von 6,5 Millionen Dollar verpflichtet, die die Kosten der Staatsanwaltschaft in dem Verfahren teilweise abdecken sollen.
„Wir haben immer gesagt, dass Intels Geschäftspraktiken legal, wettbewerbsfördernd und vorteilhaft für die Kunden sind. Und wir sind erfreut, dass diese Sache jetzt vom Tisch ist“, sagte Doug Melamed, Senior Vice President und Chefanwalt von Intel.
Die EU-Kommission hatte wegen ähnlicher Vorwürfe im Mai 2009 eine Rekordstrafe von 1,06 Milliarden Euro gegen Intel verhängt. Weitere 1,25 Milliarden Dollar zahlte Intel 2009 an AMD, um einen über vierjährigen Rechtsstreit zu beenden. 2010 erzielte Intel ein Einigung mit der US-Handelsaufsicht FTC. In deren Rahmen verpflichtete es sich beispielsweise, PC-Herstellern keine Vergünstigungen mehr anzubieten, damit sie keine Konkurrenzprodukte einsetzen. Anfang 2011 schloss der Chiphersteller schließlich ein Lizenzabkommen mit Nvidia. Gegen die Zahlung von 1,5 Milliarden Dollar erhielt er Zugang zu Nvidias Patenten, und alle zwischen den Unternehmen laufenden Rechtsstreits wurden beigelegt.
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