Die italienische Wettbewerbsbehörde Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM) hat Apple wegen unlauterer Geschäftspraktiken zu einer Strafe von insgesamt 900.000 Euro verurteilt. Begründet wird das Vorgehen mit unzureichenden Informationen bezüglich der Garantie sowie der gesetzlichen Gewährleistungspflicht.
Für die mangelnde Informationen in Sachen gesetzlicher Gewährleistungspflicht verhängt die Behörde eine Strafe in Höhe von 400.000 Euro. Von der Höchststrafe in Höhe von 500.000 Euro hat die Behörde abgesehen, da Apple im Laufe der Untersuchung einige Forderungen bereits umgesetzt habe.
Für die irreführenden Angaben hinsichtlich der Garantieerweiterung AppleCare verhängt die AGCM die Höchststrafe in Höhe von 500.000 Euro. Mit den unzureichenden Angaben über die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungspflicht von zwei Jahren, habe Apple Verbraucher zum Abschluss einer kostenpflichtigen Garantieerweiterung animiert, teilte die Behörde in einer Stellungnahme mit. Ob gegen das Urteil Einspruch erhoben werden kann, geht aus der Mitteilung nicht hervor.
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