Das Landgericht Düsseldorf hat heute seine Entscheidung im Streit um das von Apple erwirkte Verkaufsverbot des Galaxy Tab 10.1 bekannt gegeben. Das zu Gunsten von Apple hinterlegte sogenannte Gemeinschaftsgeschmacksmuster ist demnach als wirksam anzusehen und wird durch das Samsung-Produkt verletzt: Das Verkaufsverbot ist daher – zumindest in Deutschland – weiterhin gültig.
Die Entscheidung (PDF) ist wenig überraschend. Das Gericht bestätigt mit ihr im Wesentlichen seine bereits am 25. August vorgetragene Rechtsauffassung. Darin hatten die Düsseldorfer Richter die ursprünglich von Apple beantragte einstweilige Verfügung relativiert, die den Verkauf des Galaxy Tab 10.1 in allen Ländern der Europäischen Union mit Ausnahme der Niederlande untersagte. Grund dafür war, dass die Richter Zweifel an ihrer Zuständigkeit für europaweite Verbote für ein Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union hatten.
Diese haben sich nun erhärtet: Das Verbot wird nur für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten. In den Niederlanden galt es bereits zuvor nicht, weil dort ein Gericht die technische Ausführung als die einzig denkbare erachtet hatte. Das deutsche Gericht schloss ich dieser Auffassung nicht an: Tablets anderer Hersteller zeigten, dass es auch anders gehe als bei iPad und Galaxy-Tab.
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