Bund verabschiedet „Button-Lösung“ gegen Abzocke im Internet

Das Bundeskabinett hat einen vom Justizministerium vorgelegten Gesetzentwurf beschlossen, der Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch vorsieht, um Verbraucher besser vor Kostenfallen im Internet zu schützen. Unternehmen sind künftig verpflichtet, Internetnutzer deutlich auf die Kosten eines Angebots hinzuweisen. Anwender sollen zudem mit einem Klick auf eine Schaltfläche ausdrücklich bestätigen, dass sie den Kostenhinweis auch gesehen haben. Daher der Name „Button-Lösung“.

Eine Bestellschaltfläche ist dem Gesetzentwurf zufolge von Unternehmen mit den Worten „zahlungspflichtig bestellen“ zu versehen, oder mit einer anderen ebenso unmissverständlichen Beschriftung. Ist dies nicht der Fall, kommt kein Vertrag zustande. „Verbraucher sind nur zur Zahlung verpflichtet, wenn sie bei der Bestellung ausdrücklich bestätigen, dass sie die Kostenpflicht kennen“, erläutert Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).

Mit der Regelung greift die Bundesregierung einer geplanten Richtlinie der Europäischen Union vor, die den elektronischen Geschäftsverkehr sicherer gestalten soll. Die neue EU-Verbraucherrichtlinie soll Ende 2012 in Kraft treten. Nach den bisherigen, europaweit geltenden Mindestanforderungen an die Auszeichnung kostenpflichtiger Internetangebote sind Anbieter juristisch auf der sicheren Seite, wenn sie im Kleingedruckten auf etwaige Nutzungsgebühren hinweisen – selbst wenn sie gemessen an den Kosten nur eine triviale Leistung erbringen.

Leutheusser-Schnarrenberger und Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hatten sich schon früh für die Button-Lösung stark gemacht. Die Regelung ist aber nicht unumstritten. Kritik kommt etwa von Onlineshop-Betreibern, die durch ein kompliziertes Bestellprozedere Umsatzeinbußen fürchten, aber auch von Juristen. So weist die Alsdorfer Kanzlei Ferner in ihrem Blog etwa darauf hin, dass Paragraf 6 des Telemediengesetzes schon längst regelt, was jetzt mit der Wunderwaffe „Button“ geregelt werden soll. Zudem gibt sie zu bedenken, dass Betrüger wahrscheinlich einen Weg finden werden, den Button einzubauen und dem Verbraucher dennoch einen Vertrag unterzujubeln. Dann läge aber wegen der vorgeschlagenen neuen Formulierungen die Beweislast beim Verbraucher und nicht mehr wie bisher beim Abzocker. Dadurch würde es deutlich schwerer, sich erfolgreich zu wehren.

Eine Alternative für Anwender, die sich vor Abzocker-Sites schützen wollen ist das Browser-Plug-in Web of Trust (WOT). Das Tool weist auf Basis von Bewertungen der bei mywot.com registrierten Nutzer auf gefährliche Websites hin. Dabei wird die Site nicht gesperrt, sondern lediglich vor ihr gewarnt. Der Anwender kann also entscheiden, ob er die Website trotzdem besuchen möchte oder nicht. Der Site-Advisor von McAfee leistet ähnliche Dienste, steht aber nicht für jeden Browser zur Verfügung.

ZDNet.de Redaktion

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