US Supreme Court erlaubt „Killerspiele“ für Kinder

Das höchste amerikanische Gericht hat ein Verkaufsverbot für gewalthaltige Videospiele des Bundesstaats Kalifornien für verfassungswidrig erklärt. Es sollte den Verkauf und Verleih sogenannter Killerspiele an Personen unter 18 Jahren unterbinden. Nach Ansicht der Richter sind Computerspiele mit Büchern, Theaterstücken und Filmen vergleichbar – und fallen damit unter den Schutz der Meinungsfreiheit, die unter den 1. Zusatzartikel zur Verfassung fällt.

Auch Videospiele „kommunizieren Ideen – und sogar gesellschaftliche Botschaften“, schreibt Richter Antonin Scalia in der Urteilsbegründung (PDF). Sie bedienten sich dazu „gewohnter literarischer Hilfsmittel (etwa Charaktere, Dialoge, Handlung und Musik) sowie Funktionen, die dem Medium zu eigen sind (wie der Interaktion des Spielers mit der virtuellen Welt)“. Die Abstimmung fiel sieben zu zwei aus.

Scalia zufolge enthalten auch Bücher, die als angemessen für High-School-Studenten gelten, eine Menge Gewalt. Selbst die Märchen der Gebrüder Grimm, die man kleinen Kindern vorlese, seien in der Tat grimmig.

Zwar bestätigten die Richter, dass ein Staat Minderjährige schützen müsse – er dürfe jedoch nicht unbegrenzt entscheiden, welchen Ideen Kinder und Jugendliche ausgesetzt seien. Die USA hätten „keine Tradition, den Zugang von Kindern zu Darstellungen von Gewalt zu beschränken“.

Die Entertainment Merchants Association (EMA) begrüßte die Entscheidung des Gerichts. Sie vermeide jedoch nicht die Bedenken vieler Eltern, erklärte Bo Andersen, Präsident und CEO der EMA. „Wie das Gericht aber festgestellt hat, trägt das Bewertungssystem des ESRB viel dazu bei, ‚zu gewährleisten, dass Minderjährige sehr gewalttätige Spiele nicht allein erwerben können und dass Eltern, die sich für die Materie interessieren, in der Lage sind, Spiele einzuschätzen, die ihre Kinder nach Hause bringen‘.“

Auch die Entertainment Software Association (ESA) zeigte sich zufrieden. „Der Supreme Court hat bestätigt, was wir immer schon wussten: Dass die Meinungsfreiheit sich ebenso auf Videospiele anwenden lässt, wie auf andere Formen kreativen Ausdrucks, etwa Bücher, Filme und Musik“, sagte Michael Gallagher, Präsident und CEO der ESA. Eltern und nicht Bürokraten der Regierung hätten nunmehr das Recht, zu entscheiden, welche Inhalte für ihre Kinder geeignet seien.

ZDNet.de Redaktion

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