Onlineportal Outlets.de wegen Abofalle als „Schwarzes Schaf“ gerügt


„Outlets.de“ ist „Schwarzes Schaf“ des Monats November (Bild: OpSec).

Die Markenschützer von OpSec haben Outlets.de die Negativauszeichnung Schwarzes Schaf des Monats November verliehen. Zahlreiche Internetnutzer hätten sich beschwert, weil sie über die Website des Online-Shops in eine Abofalle getappt seien.

Outlets.de verspricht Nutzern bis zu 80 Prozent gegenüber ihrem üblichen Einkauf zu sparen. Zur Nutzung des Online-Shops muss allerdings ein zweijähriges kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen werden. Von dieser Mitgliedschaft haben die betroffenen Verbraucher jedoch erst durch den Erhalt einer Rechnung erfahren.

Laut OpSec ist der Hauptkritikpunkt an dem Online-Portal, dass nicht deutlich auf die Kostenpflicht hingewiesen wird. „So befinden sich auf der Startseite überhaupt keine Hinweise. Auf der Anmeldeseite werden die Gebühren in Höhe von 96 Euro und die Vertragslaufzeit von zwei Jahren zwar erwähnt, jedoch oben rechts auf der Seite, wo es leicht übersehen wird, zumal man für das Ausfüllen der Anmeldemaske nach unten scrollen muss, wodurch man den Hinweis dann nicht mehr sieht.“

Eine betroffene Verbraucherin hat im vergangenen Jahr gegen die Betreiberfirma von Outlets.de geklagt und vom Amtsgericht Leipzig Recht erhalten. Es sei kein Vertrag zustande gekommen, da auf der Seite kein ausreichender Hinweis auf die Kosten zu finden gewesen sei, so das Gericht. Zudem war zum Zeitpunkt des Gerichtsverfahrens auch die Widerrufsbelehrung nicht hinreichend. Diese sollte nicht nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sein, sondern auch an der Stelle, an der man sich mit seinen persönlichen Daten anmeldet.

„Da die Betreiberfirma immer noch nicht ausreichend auf die Gebühren hinweist und anscheinend auch der Aufklärungspflicht bezüglich des Widerrufsrechts nicht hinreichend nachkommt, möchten wir mit dieser Negativauszeichnung andere Verbraucher vor dieser Seite warnen“, sagt Mechthild Imkamp von OpSec Security. „Das erwähnte Urteil zeigt zudem, dass es sich manchmal durchaus lohnt, juristisch gegen Schwarze Schafe vorzugehen.“

Mit der Negativ-Auszeichnung „Schwarzes Schaf“ will OpSec seit April 2006 Verbraucher auf unseriöse Verkaufsmethoden von Online-Händlern beziehungsweise Online-Shops aufmerksam machen und sie zur Vorsicht anhalten. Einmal im Monat wird dazu unter allen von Verbrauchern und Firmen gemeldeten Fällen die aus Sicht der Jury „dreisteste Rechtsverletzung im Internet“ ausgewählt.


Aus dem Auftritt von Outlets.de ist laut OpSec für Verbraucher nicht deutlich ersichtlich, dass es sich um ein Angebot handelt, mit dem die Zahlung von Mitgliedsgebühren verbunden ist. Nutzer des Browser-Plug-ins WOT wissen schon länger, dass Outlets.de nicht den besten Ruf genießt (Screenshot: ZDNet).

ZDNet.de Redaktion

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