Das FBI hat ein aufgeflogenes Überwachungsgerät von einem kalifornischen Studenten zurückgefordert. Es wurde bei einem Ölwechsel am Auto des Mannes entdeckt. Der Grund der Überwachungsmaßnahme ist unbekannt.

In einer Werkstatt entdeckte ein Mechaniker das Überwachungsmodul in Yasir Afifis Fahrzeug, weil ein Stück Draht aus dem Radkasten hing. Zunächst wunderte sich der Wirtschaftsstudent, wer ihm denn da einen Streich gespielt haben könnte. Ein Freund stellte Bilder ins Internet, wo bald wild über die Echtheit des Gerätes spekuliert wurde.

Wenige Stunden später bekam Afifi die Bestätigung dafür. Auf dem Weg zu seinem Fahrzeug, das nun ohne GPS-Tracker auf der Straße parkte, wurde er von einem Mann und einer Frau gefragt, ober er wisse, dass sein Nummernschild abgelaufen sei.

Der US-Amerikaner arabischer Abstammung gab nicht viel darauf und wollte losfahren. Im selben Moment hielten zwei Geländewägen mit Blaulicht auf ihn zu. Heraus kamen vier Beamte in schusssicheren Westen.

„Wir sind hier, um das Gerät, das Sie in ihrem Wagen gefunden haben, zurückzuholen. Es ist Bundeseigentum, es ist teuer und wir brauchen es jetzt“, erklärte einer der Beamten, wie das Magazin Wired berichtet. Bei dem Gerät handelt es sich um ein Orion Guardian ST820 von dem Hersteller Cobham, der lediglich an US-Behörden verkauft.

Afifi, der das Gerät schon über das Internet verhökern wollte, kooperierte und gab das Gerät zurück. Er selbst gibt an, nichts getan zu haben, was eine Beobachtung durch die Behörden rechtfertigen würde. Wie sich herausstellte, überwachten diese den 20-Jährigen bereits seit mehreren Monaten. Aufgrund laufender Ermittlungen könne man jedoch keine offizielle Stellungnahme zu dem Vorfall abgeben, hieß es vom FBI.

Afifi ist wohl kein Einzelfall. Ein neues Gesetz des 9. US Circuit Court of Appeals erlaubt es den amerikanischen Behörden, Überwachungsgeräte in Fahrzeugen unterzubringen. Nun wollen sich Bürgerrechtler wie die American Civil Liberties Union den Fall Afifis zu Nutze machen, um rechtlich gegen diese Bestimmung klagen zu können.

ZDNet.de Redaktion

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