Erst kürzlich ist eine Rogue-Software aufgetaucht, die Internet-Nutzern mit angeblichen Urheberrechtsverletzungen Angst einjagen möchte. Die Malware zeigt einen Dialog an, der angeblich Raubkopien entdeckt hat, siehe Bild 10. Vorher scannt der Trojaner den Rechner nach Dateien mit der Erweiterung .torrent. Diese Dateien werden dem Benutzer angezeigt, auch wenn es sich um legale Downloads handelt, etwa das ISO-Image einer Linux-Distribution.

Der Benutzer wird aufgefordert, knapp 400 Dollar zur Vermeidung eines Urheberrechtsverfahrens zu zahlen. Der professionell gestaltete Dialog zeigt zudem gefälschte Logos an, etwa der RIAA oder der MPA. Um weitere Ängste zu schüren, ist eine Musterklageschrift im PDF-Format enthalten. Der Antivirenhersteller Avira hat bereits eine deutsche Version dieses Trojaners entdeckt. Der Betrug ist jedoch leicht zu erkennen, da die Übersetzung mit Fehlern geradezu übersät ist.

Anwender, die bereit sind zu zahlen, werden auf eine Seite weitergeleitet, die vorgibt, den Betrag von 399,85 Dollar abzubuchen, siehe Bild 11. Allerdings konnten auch die Erfinder dieser Masche kein Kreditkartenunternehmen finden, das den Betrug mitmacht. Es geht nur darum, die Kreditkartendaten für andere Betrügereien zu erhalten.

Wer eine solche oder ähnliche Aufforderung erhält, sollte auf keinen Fall seine Daten übermitteln. In Deutschland erhält man Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen ausschließlich schriftlich auf dem Postweg. Sie kommen von Anwaltskanzleien, die ihre Schreiben in korrektem Deutsch verfassen.

Wer die Echtheit eines solchen Schreibens anzweifelt, kann die Online-Mitgliederverzeichnisse der Rechtsanwaltskammern nutzen. Jeder Rechtsanwalt ist Pflichtmitglied einer regionalen Kammer. Die Websites sind bei der Bundesrechtsanwaltskammer verzeichnet. Nachdem man Adresse und Telefonnummer verglichen hat, lässt sich mit einem kurzen Anruf herausfinden, ob das Konto, das zur Zahlung des Vergleichsbetrags angegeben ist, tatsächlich der Rechtsanwaltskanzlei gehört.

Auch nach einer Validierung eines P2P-Abmahnbriefs lässt sich in vielen Fällen die Zahlung reduzieren oder gar vermeiden. Die Möglichkeiten dazu beschreibt der ZDNet-Artikel „P2P-Filesharing: So reagiert man richtig auf Abmahnungen„.

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ZDNet.de Redaktion

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