Google Street View: neue Kritik und alte Gegner

Besonders in der Diskussion im Internet war Street View zunächst sehr positiv besetzt. Es wurde ganz allgemein als einer der Dienste gesehen, mit denen Google die Welt irgendwie ein bisschen besser macht und Innovation vorantreibt. Das änderte sich jedoch innerhalb weniger Wochen. Nachdem im Januar 2010 zunächst die Justizministerin Google kritisiert und danach auch Verbraucherministerin Aigner im Februar angekündigt hatte, dagegen vorzugehen, hatte Google in Deutschland reichlich Gegenwind. Dazu trug auch bei, das Aigner einen Musterwiderspruch veröffentlichte und ihre Kritik einen Monat später erneuerte. Seitdem ist jedoch nicht mehr viel geschehen. Wenigstens nicht auf höchster Ebene.

Für Google schien das Thema ebenfalls abgehakt, nachdem man ein Gutachten präsentiert hatte, auf der CeBIT die ursprünglich schwarzen Autos für die Kamerafahrten bunt lackiert hatte. Und letztendlich waren die Auswirkungen der Kampagnen der beiden Ministerinnen begrenzt: Trotz der überall angebotenen Musterwiderspruchsformulare haben bisher nicht einmal 10.000 Menschen Widerspruch eingelegt.

Diese Möglichkeit bestand seit dem Sommer vergangenen Jahres, nachdem sich Google mit deutschen Datenschützern darauf geeinigt hatte, die Daten derjenigen, die Widerspruch gegen Abbildungen von Person, Grundstück oder Kfz eingelegt haben, im Rahmen einer vom Zeitpunkt der Widerspruchseinlegung abhängigen Frist auch in den Rohdaten endgültig unkenntlich zu machen.

Das Institut für Rechtsinformatik der Universität Hannover bescheinigte Street View in einem Rechtsgutachten, datenschutzrechtlich unbedenklich zu sein. Ein von der bayerischen Regionalzeitung Donaukurier in Auftrag gegebenes Gutachten, dass inzwischen zum Download bereitsteht, kam dagegen zu einem ganz anderen Ergebnis: Ihrer Ansicht nach bricht Street View deutsches Recht.

Welches Gutachten hat Recht? „Dass eine solche Abwägung je nach Betrachter zu individuellen Ergebnissen führt ist normal – und kein Gutachten wird hier letztlich eine definitive Hilfe sein“, schreibt die Kanzlei Ferner aus Alsdorf bei Aachen in ihrem Blog. Entschieden werde der Streit letztlich nur durch eine höchstrichterliche Rechtsprechung und/oder das Handeln des Gesetzgebers. Auch das, so der Jurist weiter, sei völlig normal.

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ZDNet.de Redaktion

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