Microsoft: Keine Revision in Word-Prozess zugelassen

Microsoft kann kein weiteres Berufungsverfahren im Streit um das Word-Verkaufsverbot mit dem kanadischen Unternehmen i4i führen. Der Antrag auf eine Anhörung vor dem kompletten Senat („En Banc“) des Berufungsgerichts für den Federal Circuit wurde abgelehnt. Parallel hat das Unternehmen selbst eine Patentklage gegen Datel, einem Hersteller von Xbox-Zubehör erhoben.

Im Fall i4i denkt Microsoft nach eigenen Angaben über weitere rechtliche Maßnahmen nach. Laut einem Sprecher des Unternehmens gibt es mehrere Optionen: Man könne den Obersten Gerichtshof anrufen, eine weitere Anhörung beantragen oder einfach den Schaden wegstecken. „Wir sind mit der Entscheidung äußerst unzufrieden“, sagte der Sprecher. „Was den nächsten Schritt angeht: Unserer Ansicht nach gibt es wichtige Aspekte des Patentrechts, die immer noch nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Jetzt prüfen wir die Optionen, die wir für ein weiteres Vorgehen haben.“

i4i-Chairman Loudon Owen erklärte, „es war ein langer und mühsamer Weg. Die Entscheidung enthält eine wichtige Botschaft: Auch kleine Unternehmen und Erfinder, die geistiges Eigentum besitzen, sind geschützt und werden auch in Zukunft geschützt.“


Ein Microsoft-Xbox-Controller (Mitte), umgeben von zwei Datel-Modellen (Bild: Microsoft).

Trotz der Berufungen hält sich Microsoft an die vom Gericht verhängten Auflagen. Der Softwarehersteller liefert bereits Word-Versionen aus, die den umstrittenen XML-Code nicht mehr enthalten.

Die Klage gegen Zubehör-Hersteller Datel wird vor einem Bezirksgericht in Seattle und vor der amerikanischen International Trade Commission verhandelt. Es geht um einen Controller für die Xbox 360, der Microsoft-Patente verletzen soll. Microsoft will deshalb sowohl Auflagen für Datel als auch Schadenersatzzahlungen erstreiten.

„Wir haben ein ausgereiftes Lizenzprogramm, das hohe Standards und Spielfreude für unsere Xbox-Spieler-Community garantiert“, sagte der Microsoft-Sprecher. „Wir haben die Verantwortung, dieses Programm, die teilnehmenden Unternehmen und unser geistiges Eigentum zu schützen.“

ZDNet.de Redaktion

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