Im Internet ist jetzt ein Entwurf (PDF) des Internetkapitels des geplanten internationalen Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) aufgetaucht, laut dem Internetprovider für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden künftig mit verantwortlich gemacht werden sollen. Zudem sieht das dem Nachrichtendienst IDG News Service zugespielte Dokument, das offenbar im Oktober 2009 von der US-Regierung verfasst wurde, befristete Zugangssperren für Filesharer nach dem „Three-Strikes“-Modell vor, wie es in Frankreich schon praktiziert und in Großbritanniens diskutiert wird.
Um sich selbst vor Schadenersatzklagen der Musik- oder Filmindustrie zu schützen, werden ISPs demnach ihre Kunden überwachen und nachweisen müssen, dass sie aktiv gegen Urheberrechtsverletzungen vorgegangen sind. Dazu sollen sie die sogenannte „Three Strikes Policy“ durchsetzen, sobald sie beispielsweise illegale Filesharing-Aktivitäten festgestellt haben oder von Rechteinhabern darauf hingewiesen wurden.
Beim ersten Verstoß teilt der Provider dem Besitzer der betroffenen IP-Adresse mit, dass er eine Urheberrechtsverletzung begangen hat. Im Wiederholungsfall droht er dem Nutzer zunächst mit einer Sperrung seines Anschlusses, bevor bei einer weiteren Zuwiderhandlung die IP-Adresse endgültig abgeschaltet wird.
Die EU lehnt es im Gegensatz zu den USA allerdings ab, den Providern die „Three-Strikes“-Regelung vorzuschreiben, da der Zugang zum Internet ein wichtiges Grundrecht darstelle. Auch die deutsche Regierungskoalition hat sich im Koalitionsvertrag indirekt gegen solche Maßnahmen ausgesprochen.
Die USA, die Europäische Union, Japan und andere Staaten arbeiten schon seit 2008 im Geheimen an dem Anti-Piraterie-Abkommen. Ende des Jahres sollen die Verhandlungen abgeschlossen sein.
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