Brother siegt vor Gericht gegen Anbieter kompatibler Tintenpatronen


Im Streit mit Pelikan und Geha um kompatible Tintenpatronen hat Brother vor dem Landgericht Düsseldorf einen weiteren Etappensieg errungen (Bild: Brother).

Brother hat sich vor dem Landgericht Düsseldorf im Streit um kompatible Tintenpatronen in zwei Hauptsacheverfahren durchgesetzt. Die unterlegenen Parteien sind die Pelikan Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG und die German Hardcopy AG (Geha), die beide Tintenpatronen für Brother-Geräte vertreiben.

Die Urteile beziehen sich lediglich auf bestimmte, von Pelikan und Geha vertriebene Tintenpatronen, bei denen befunden wurde, dass sie das geistige Eigentum Brothers verletzen. Der Streit darum schwelt schon länger. Brother hatte im Juni 2008 Abmahnungen an vier Unternehmen versandt, die zu seinen Geräten kompatible Tintenpatronen verkaufen. Die Abmahnungen monierten eine Verletzung von zwei mit Wirkung ab 19. Juni 2008 in Deutschland für Brother geschützten Gebrauchsmustern für Patronen vom Typ LC 1000- und LC 970.

Zwei Unternehmen hatten daraufhin den Verkauf eingestellt, Pelikan und Geha jedoch nicht. Gegen sie hat Brother im Juli 2008 beim Landgericht Düsseldorf einstweilige Verfügungen erwirkt, die das Berufungsgericht in Düsseldorf im Mai 2009 bestätigte. Das Landgericht Düsseldorf hat sich jetzt der Auffassung des Berufungsgerichtes angeschlossen. Pelikan und Geha können gegen diese Entscheidungen Rechtsmittel einlegen.

Laut einer früheren Auskunft von Pelikan gegenüber ZDNet sind die Gebrauchsmuster „auf eine bestimmte Ausführung von Haltenuten beziehungsweise auf triviale geometrische Merkmale der Tintenendstandsanzeige gerichtet“. Pelikan sagte, es habe gegen die beiden erteilten Gebrauchsmuster Löschungsanträge beim Deutschen Patent- und Markenamt in München eingelegt. Begründung: Den Gebrauchsmustern liege weder eine technische Neuerung noch eine erfinderische Tätigkeit zu Grunde.

Pelikan zeigte sich damals zuversichtlich, dass die beiden Gebrauchsmuster gelöscht werden, und erklärte, sich „mit allen gebotenen rechtlichen Mitteln“ zur Wehr setzen zu wollen. Außerdem seien die vom Rechtsstreit betroffenen Produkte bereits in einer veränderten Ausführung hergestellt worden, um jegliche Unterbrechungen der Auslieferung der Patronen zu vermeiden.

ZDNet.de Redaktion

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