Wie die Süddeutsche Zeitung von der Staatsanwaltschaft München erfahren hat, wird der Strafprozess gegen den ehemaligen Infineon-Chef Ulrich Schumacher in Kürze eingestellt werden. Die Vorwürfe der Bestechlichkeit im Geschäftsverkehr, der Untreue und des versuchten Betrugs hätten ihm nicht nachgewiesen werden können.
Der Vorsitzende Richter Peter Noll hatte dem Bericht zufolge schon letzte Woche durchblicken lassen, dass die Beweislage nicht ausreiche, um Schumacher zu verurteilen. Am kommenden Mittwoch will das Gericht seine Entscheidung öffentlich machen. Schumacher selbst hatte vehement bestritten, Geld von Dritten angenommen zu haben.
In der Anklageschrift heißt es, dass Schumacher vom Schweizer Motorsportvermarkter Udo Schneider unter anderem eine bar ausgezahlte Provision von 300.000 Dollar bekommen habe. Damit wurde er angeblich dafür entlohnt, dass er einen Sponsoringvertrag zwischen dem japanischen Canon-Konzern und Schneiders Firma BF Consulting vermittelt hatte. Einen Teilbetrag in Höhe von 122.895 Dollar habe Schneider direkt in den Räumen der Infineon-Niederlassung in einer Plastiktüte an Schumacher übergeben.
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