Amazon hat Buchautoren die Möglichkeit eingeräumt, in ihren Werken die Vorlesefunktion des Kindle 2 zu deaktivieren. Der Online-Händler reagiert damit auf Kritik des Autorenverbandes The Authors Guild, wonach die Text-to-Speech-Funktion des E-Book-Readers gegen das Urheberrecht verstößt.
Allerdings ist Amazon weiterhin davon überzeugt, dass die Vorlesefunktion legal ist. Es werde dadurch weder eine Kopie angefertigt noch ein vom Original abgeleitetes Werk geschaffen, und das Werk werde auch nicht aufgeführt, so Amazon. „Wir sind aber davon überzeugt, dass sich viele Autoren wohler fühlen, wenn sie eine Kontrolle über diese Funktion haben.“
Nach Ansicht der Authors Guild, die mehr als 9000 US-Autoren vertritt, verletzt die Text-to-Speech-Funktion des Kindle die Rechte der Autoren. Mit ihr werde aus einem gedruckten Buch ein Hörbuch.
Fred von Lohmann, leitender Anwalt der Electronic Frontier Foundation, wies darauf hin, dass bereits viele PCs über eine Funktion zum Vorlesen von Texten verfügten. Hier habe die Authors Guild bisher keine Bedenken geäußert.
Der Umsatz steigt um 15 Prozent, der Nettogewinn um 57 Prozent. Im nachbörslichen Handel kassiert…
Aus 61,9 Milliarden Dollar generiert das Unternehmen einen Nettoprofit von 21,9 Milliarden Dollar. Das größte…
Mehr Digitalisierung wird von den Unternehmen gefordert. Für KMU ist die Umsetzung jedoch nicht trivial,…
Der Nettoprofi wächst um 117 Prozent. Auch beim Umsatz erzielt die Facebook-Mutter ein deutliches Plus.…
Vom Standpunkt eines Verbrauchers aus betrachtet, stellt sich die Frage: Wie relevant und persönlich sind…
Scamio analysiert und bewertet die Gefahren und gibt Anwendern Ratschläge für den Umgang mit einer…