Am Dienstagabend hat ein Angreifer die Homepage von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble gehackt. Wie die Berliner Tageszeitung („taz„) berichtet, platzierte er einen Link auf www.wolfgang-schaeuble.de, der zur Website des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung führte.
Für den Angriff nutzte der Eindringling eine erst kürzlich geschlossene Sicherheitslücke in Typo3, dem Content-Management-System, mit dem Inhalte von Schäubles Website erstellt werden. Der Hacker hinterließ dazu auch einen Hinweis auf Schäubles Homepage: „Typo3 Please update it, and change passwords“. Mittlerweile ist die Site von Schäuble gar nicht mehr erreichbar.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung wehrt sich seit langem gegen ein Gesetz, das vorsieht, dass alle Telefon- und Internetverbindungen für mindestens sechs Monate gespeichert werden. Schäuble dagegen setzt sich für die Protokollierung ein.
Erst gestern war eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gescheitert, die Irland und die Slowakei initiiert hatten. Der Gerichtshof hatte zu entscheiden, ob die Richtlinie, die die Speicherung von Internet- und Telefonverbindungen aller EU-Bürger vorschreibt, auf einer geeigneten Rechtsgrundlage erlassen wurde. Die Richter hatten gegen die zur Terrorabwehr erlassene Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefondaten keine Einwände und erklärten sie für rechtens.
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