Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, weitere Telekommunikationsmärkte aus der Regulierung zu entlassen. Dies geht aus einer heute veröffentlichten Marktanalyse der Behörde hervor. „Wir erwägen, uns aus der Regulierung weiterer Märkte zurückzuziehen“, erklärte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. „Nachdem wir bereits 2006 und 2007 die Märkte für Verbindungen in ausländische Fest- beziehungsweise Mobilfunknetze als nicht mehr regulierungsbedürftig eingestuft hatten, wollen wir uns jetzt aus den Märkten für Verbindungen aus dem Festnetz in inländische Fest- und eventuell auch Mobilfunknetze zurückziehen“, so Kurth.
Sowohl im Festnetz- als auch im Mobilfunkmarkt sei eine Tendenz zu wirksamem Wettbewerb zu verzeichnen. So gebe es auf dem Markt für Verbindungen in inländische Festnetze einen starken Preiswettbewerb, der sich in günstigen Preisen sowohl für Pauschaltarife (Flatrates) als auch über Betreiber(vor)auswahl widerspiegele.
„Auf dem Markt für Verbindungen in inländische Mobilfunknetze haben die Unternehmen bisher die Senkungen der Mobilfunkterminierungsentgelte im Vorleistungsbereich zwar noch nicht in ausreichender Weise an die Endkunden weitergegeben“, erklärte Kurth. Die Bundesnetzagentur gehe jedoch davon aus, dass nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Regulierung der Mobilfunkterminierungsentgelte vom 2. April 2008 Rechtssicherheit hergestellt und damit auch auf diesem Markt in nächster Zukunft Preiswettbewerb einsetzen werde. Dies sei Voraussetzung für einen Rückzug aus der Regulierung auch dieses Bereichs. Sollte sich die Einschätzung der Bundesnetzagentur bestätigen, würde zukünftig das Bundeskartellamt die Aufsicht über diese Märkte übernehmen.
Allerdings wird die Bundesnetzagentur im Endkundenbereich voraussichtlich weiterhin den Markt für Telefonanschlüsse regulieren, weil es nach derzeitigem Erkenntnisstand hier noch keinen wirksamen Wettbewerb gibt. Dieser Markt wird, wie alle anderen durch die EU vorgegebenen Telekommunikationsmärkte, in regelmäßigen Abständen darauf untersucht, ob wirksamer Wettbewerb besteht oder regulatorische Eingriffe notwendig sind.
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