Die Huch Medien GmbH, Betreiber der Pornoseite Amateurstar.de, hat beim Landgericht Frankfurt einen Eilantrag eingereicht: Der Provider Arcor soll die Internetseiten google.de und google.com sperren, da sie pornografische Inhalte ohne Alterskontrolle anzeigen. Sogar eindeutig verbotene Inhalte wie Tierpornografie stelle die Suchmaschine bereit.
Huch hat Arcor am 20. November auf die Sachlage hingewiesen und die Gelegenheit gegeben, die Google-Seiten zu sperren. Arcor sei als Provider mit verantwortlich für die ausgelieferten Inhalte. Drei Tage später erfolgte eine formale Abmahung. Der Provider zeigte keine Reaktion.
Außerdem hat Huch jetzt eine Beschwerde gegen Paragraph 184c des Strafgesetzbuches beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Dieser verbietet in Zusammenhang mit Paragraph 184 die Verbreitung pornografischer Inhalte in Telemedien ohne Alterskontrolle.
Der Geschäftsführer Tobias Huch will mit seinem Vorgehen testen, bis zu welchem Grad die Gerichte Arcor für die Auslieferung von Inhalten verantwortlich machen können. Huch meint, wenn man anfange, Seiten wie Youporn.com zu sperren, wie es in der Vergangenheit geschehen war, müsse man damit rechnen, dass die Gerichte bald mit Klagen überhäuft würden. Schon ein fehlendes Impressum ist laut Gesetz Grund genug für eine Klage. Man könne dann gleich vorgehen wie China und eine großflächige Website-Sperrung veranlassen.
Huch hat selbst ein Jugendschutzverfahren entwickelt, das er auf seiner Website ueber18.de präsentiert. Es genügt den gesetzlichen Bestimmungen laut Bundesgerichtshof allerdings nicht. Huch führt seit Jahren Rechtsstreite, die die Situation klären sollen. Er will eine Identifizierung von Benutzern nur über das Internet, ohne Verwendung anderer Hilfsmittel, erreichen.
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