In jedem Fall ist es aus Sicht des Branchenverbands nicht hinnehmbar, dass pauschal sensible Informationen über die sozialen Beziehungen und die individuelle Lebenssituation (inklusive Bewegungsprofilen) der mehr als 80 Millionen Bundesbürger gesammelt werden sollen, ohne dass im Einzelfall ein konkreter Straftatverdacht vorliegt. Das sogenannte „Schürfen“ nach Daten würde es gemäß der Auflagen der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) schlimmstenfalls sogar ermöglichen, dass aufgrund einer per Telefon oder Internet übermittelten Beleidigung im Rahmen einer Auskunftserteilung ein durchgehender Bereitschaftsdienst vorgehalten werden muss. „Es ist schizophren, dass sich die gleiche Regierung an anderer Stelle massiv für den Verbraucherschutz einsetzt und etwa die gezielte Verarbeitung von Daten, die mündige Bürger zu Marketingzwecken zur Verfügung gestellt haben, kritisch beäugt“, so Peter Bisa, Mitglied im Gesamtvorstand des BVDW.
Aus Sicht der BVDW-Rechtsexperten nimmt der Gesetzgeber sehenden Auges eine nie da gewesene Verletzung grundlegender rechtsstaatlicher Prinzipien in Kauf. Auch die Ausnahmeregelungen, nach denen grundsätzlich eine Überwachung von Ärzten, Rechtsanwälten, Journalisten und anderen Geheimnisträgern zulässig wäre, stoßen auf massive Kritik.
„Die Möglichkeit und Pflicht zur Auskunftsverweigerung bilden eine unerlässliche Vertrauensgrundlage für diese Berufsgruppen“, sagt Gerd Fuchs. „Diese Rechte sind genauso schützenswert wie die Rechte von Seelsorgern, Strafverteidigern und Abgeordneten, die laut Entwurf unantastbar sind.“ Dass mit Irland ausgerechnet ein Land gegen die EU-Richtlinie vor dem EuGH interveniere, in dem die gesetzlich vorgeschriebenen Speicherfristen schon jetzt mehrere Jahre betragen, werten die Experten des BVDW zudem als ein weiteres Indiz, dass die beabsichtigten Maßnahmen keinen wirklichen Beitrag zur Vereitelung und Aufklärung von Straftaten leisten. „Die Kriminalstatistiken Irlands belegen das jedenfalls nicht“, so Bisa.
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