Money for Nothing: Ist die General Public License rechtmäßig?

„Die GPL und Open Source haben nichts von Seiten des Kartellrechts zu befürchten“, erklärte das US-Berufungsgericht für den 7. Bezirk (U.S. Court of Appeals for the Seventh Circuit) vor kurzem. Dies war die Antwort des Gerichts auf eine Berufungsklage gegen IBM, Red Hat und Novell. Ihnen war wettbewerbswidriges Verhalten auf dem Markt für Betriebssysteme vorgeworfen worden, weil sie Linux kostenlos unter der GNU General Public License vertreiben. Das Gericht bestätigte damit die Abweisung der Beschwerde.

Das Gericht sollte klären, ob die Bereitstellung von per Copyright geschützter Software unter der GPL die US-Kartellgesetzte verletzt. Gemäß der Lizenz der Free Software Foundation erlauben Autoren mit der Verbreitung ihrer Werke nicht nur das Kopieren, sondern auch das Schaffen neuer Werke. Dabei wird die Verbreitung dieser abgeleiteten Werke bekanntermaßen nur dann gestattet, wenn sie denselben Lizenzbedingungen wie das Originalwerk gehorchen. Dementsprechend „verbreitet sich die GPL von Benutzer zu Benutzer und Überarbeitung zu Überarbeitung. Weder der ursprüngliche Autor noch ein Schöpfer einer überarbeiteten oder verbesserten Version darf für die Software Geld verlangen oder dies einem Nachfolger erlauben“, wie das Gericht feststellte.

Ein allseits bekanntes Beispiel für kostenlose Open-Source-Software ist natürlich das Betriebssystem Linux, um das es auch vor Gericht ging. Linux ist ein Abkömmling von Unix, das von AT&T vor langer Zeit entwickelt wurde und inzwischen kostenlos erhältlich ist. Linux war ursprünglich das Werk von Linus Torvalds und wird inzwischen von einer großen internationalen Open-Source-Gemeinde unterstützt.

IBM bietet Linux zusammen mit einigen seiner Server an. Red Hat vertreibt DVDs, Handbücher und Support für die Wartung von Linux. Es ist wichtig, sich klarzumachen, dass sich die GPL ausschließlich auf Software bezieht. Daher kann man für das physische Medium, auf dem die Software vertrieben wird, oder für Support für die Software durchaus Geld verlangen. Daher überrascht es kaum, dass Handbücher, Service und Support die teuersten Komponenten beim Einsatz von Linux sind.

Der Kläger in diesem Verfahren, Daniel Wallace, wollte zu Linux in Konkurrenz treten, indem er ein abgeleitetes Werk anbietet oder ein Betriebssystem von Grund auf neu entwickelt. Er argumentierte, dass er an diesem Vorhaben gehindert wurde, da Linux und dessen Abkömmlinge kostenlos erhältlich seien. Er behauptete, dass IBM, Red Hat und Novell sich auf wettbewerbswidrige Weise verbündet hätten, um keine Konkurrenz auf dem Markt für Betriebssysteme aufkommen zu lassen, indem sie Linux zu einem „unschlagbaren“ Preis verfügbar machen, nämlich kostenlos.

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ZDNet.de Redaktion

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