Enttäuscht hat sich der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) über das Urteil des Hamburger Oberlandesgerichts (OLG) zur Lizenzierung von Klingeltönen gezeigt. Dieses hat heute entschieden, dass der Klingeltonanbieter Telemedia an den Musikverlag EMI Music Publishing direkte Lizenzgebühren zahlen muss.
Dies soll zusätzlich zu den bereits anfallenden Lizenzzahlungen an die Musikverwertungsgesellschaft GEMA geschehen. „Leider hat das OLG die ungerechte Doppel- und Dreifachlizenzierung in Deutschland nicht abgeschafft“, kommentierte Bitkom-Vizepräsident Jörg Menno Harms den Richterspruch. Das Urteil werde jedoch nicht rechtskräftig werden, da Telemedia bereits angekündigt hat, in Revision zu gehen. Dann muss der Bundesgerichtshof (BGH) über diese grundsätzliche Frage entscheiden.
Die Anbieter von so genannten mono- und polyphonen Klingeltönen müssen derzeit zusätzlich zur GEMA-Lizenz eine direkte Lizenzgebühr an die Musikverlage bezahlen. Damit gehen insgesamt 30 Prozent ihrer Erlöse als Lizenzgebühren an Komponisten, Texter und Musikverleger. Bei den immer beliebteren Realtone-Klingeltönen muss ein weiterer Anteil des Umsatzes an Sänger und Musiker oder deren Plattenfirmen gehen. „Erhalten die Musikverlage ihre Forderungen auch hier aufrecht, würden die Lizenzen für Realtones bald bis zu 60 Prozent des Umsatzes an Klingeltönen ausmachen“, so der Bitkom.
Der Umsatz steigt um 15 Prozent, der Nettogewinn um 57 Prozent. Im nachbörslichen Handel kassiert…
Aus 61,9 Milliarden Dollar generiert das Unternehmen einen Nettoprofit von 21,9 Milliarden Dollar. Das größte…
Mehr Digitalisierung wird von den Unternehmen gefordert. Für KMU ist die Umsetzung jedoch nicht trivial,…
Der Nettoprofi wächst um 117 Prozent. Auch beim Umsatz erzielt die Facebook-Mutter ein deutliches Plus.…
Vom Standpunkt eines Verbrauchers aus betrachtet, stellt sich die Frage: Wie relevant und persönlich sind…
Scamio analysiert und bewertet die Gefahren und gibt Anwendern Ratschläge für den Umgang mit einer…