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Heftiger Streit um Abgaben auf PCs und Drucker

Die Position der IT-Industrie ist eindeutig. „Wir unternehmen in Zusammenarbeit mit dem Branchenverband BITKOM alles Erdenkliche, um diese willkürlich und einseitig festgesetzten Abgaben zu verhindern“, betonte Regine Stachelhaus, Geschäftsführerin der Imaging & Printing Group von Hewlett-Packard in Deutschland. HP als Marktführer bei Druckern und Multifunktionsgeräten wird in zwei Musterverfahren stellvertretend für die ganze Branche von der VG Wort angeklagt. Bei den PCs ist Marktführer Fujitsu-Siemens Computers Adressat des Verfahrens.

Bislang gibt es drei grundsätzliche Urteile, die für die Diskussion um die Urheberpauschale auf PCs, Drucker und Multifunktionsgeräte relevant sind. Bei der PC-Abgabe ist es das Urteil des Landgerichts München vom 23. Dezember 2004 gegen Fujitsu-Siemens Computers (FSC), in dem die Richter die Abgabe auf zwölf Euro pro PC festlegten (die VG Wort forderte 30 Euro). FSC legte Berufung gegen das Urteil ein; neue Verhandlungen finden ab Dezember 2005 vor der nächsten Instanz statt, dem Oberlandesgericht München.

Bei der Abgabe auf Drucker und Multifunktionsgeräte gibt es zwei Urteile des Oberlandesgerichts Stuttgart, gegen die HP jeweils Revision eingelegt hat und für die dadurch jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Instanz zuständig ist. Im Urteil vom 11. Mai 2005 bestätigte das Oberlandesgericht Stuttgart grundsätzlich die Abgabenpflicht auf Drucker, legte aber die Höhe der Pauschale noch nicht fest. Die VG Wort fordert hier zwischen zehn und 300 Euro pro Drucker, abhängig von deren Leistung. Bei Multifunktionsgeräten setzten die Richter in einem Urteil vom 6. Juli 2005 die Abgabe pro Gerät je nach Leistung zwischen 38,35 und 613,56 Euro fest.

„Bei Multifunktionsgeräten wäre die Abgabe teilweise höher als der Preis für das Gerät. Das halten wir für absurd“, schimpft Jörg-Stefan Schmitt, Leiter Öffentlichkeitsarbeit beim Drucker-Hersteller Brother und zugleich Pressesprecher von druck-gegen-abgaben.de, einer Initiative der führenden Drucker-Hersteller gegen die Urheberrechtsabgabe. Zur Orientierung: Farb-Multifunktionsgerät gibt es bereits ab rund 70 Euro; die Abgabe dafür würde aber 76,70 Euro betragen. „Unter diesen Vorzeichen würde sich in Deutschland der Vertrieb von Multifunktionsgeräten nicht mehr lohnen“, befürchtet Schmitt.

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ZDNet.de Redaktion

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