Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hat die Bedingungen für das Frequenzzuteilungsverfahren zur Einführung des terrestrischen digitalen Fernsehens (DVB-T)in ihrem neuesten Amtsblatt veröffentlicht. Somit ist die Frequenzvergabe als Ausschreibungsverfahren mit einem vorgeschalteten Antragsverfahren einschließlich der Ausschreibungsbedingungen geregelt.
„Ein besonders wichtiges Signal für die bevorstehende Digitalisierung ist die Tatsache, dass alle Bundesländer dieser Verfahrensregelung einheitlich und einvernehmlich zugestimmt haben“, konstatierte der RegTP-Chef Matthias Kurth in einer Stellungnahme.
Es sei nun die Aufgabe der Bundesländer, die medienpolitischen Vorgaben für die sukzessive von den Ballungsräumen ausgehende Umstellung auf das digitale Fernsehen festzulegen. „Sobald diese Prozesse abgeschlossen sind, wird die Reg TP noch im Laufe dieses Jahres die ersten Frequenzen für den Regelbetrieb zuteilen können“, so Kurth. „Digitales Fernsehen hat den Vorteil, überall mobil empfangbar zu sein.“
Mit der Festlegung der Eckpunkte wird ein einheitlicher telekommunikationsrechtlicher Rahmen für zukünftige Frequenzzuteilungsverfahren geschaffen. Bei der Vergabe sei ein zweistufiges Verfahren erforderlich, da eventuell mehr Frequenz-Anträge aufgrund der verschiedenen Versorgungsgebiete gestellt würden als Frequenzen verfügbar seien.
Kurth betont: „Die Ampeln stehen jetzt auf Grün. Im Ballungszentrum Berlin-Potsdam ist nach einer zukunftsorientierten Vereinbarung der Umstieg auf die digitale Übertragung bis zum Sommer 2003 bereits beschlossene Sache.“
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RegTP, Tel.: 0228/149921 (günstigsten Tarif anzeigen)
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