Gericht: Auch Links können strafbar sein

Wer auf eine Site linkt, die Material enthält, die das Urheberrecht eines Dritten verletzt, macht sich ebenfalls strafbar. Das entschied jetzt ein niederländisches Gericht in Den Haag. Geklagt hatte die Scientology-Kirche. Die Betreiber der Site wurden ebenfalls angewiesen, die Dokumente vom Netz zu nehmen.

Die Entscheidung hat zwar nur in den Niederlanden rechtliche Gültigkeit, sie könnte aber in Zukunft weitreichende Folgen für alle haben, die im Internet Texte veröffentlichen, meinen Beobachter.

Scientology hatte Privatpersonen verklagt, die Dokumente des Sektengründers L. Ron Hubbard auf einer niederländischen Web-Site veröffentlicht hatten. Das Gericht entschied, daß auch Links zu den Dokumenten das Copyright von Scientology verletzten.

Die Sekte geht prinzipiell gegen alle kritischen Veröffentlichungen vor. Einem Buchautoren, der Auszüge aus dem sekteninternen Regelwerk veröffentlicht hatte, wurde ebenfalls wegen Verletzung des Copyrights verklagt. Der Internet-Buchhändler Amazon.com nahm den Titel daraufhin aus seinem Angebot. Inzwischen wird das Buch allerdings wieder verkauft (ZDNet berichtete).

ZDNet.de Redaktion

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