Das Hamburger Landgericht hat den Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegen das Online-Aktionhaus Ricardo.de abgelehnt. Der Verein Hamburger Auktionatoren hatte das Gericht angerufen. Die zwölf in dem Verein zusammengeschlossenen klassischen Auktionshäuser wollten dem Online-Unternehmen verbieten lassen, „via Internet an private Endverbraucher ungebrauchte Handelsware“ gegen Höchstgebot zu versteigern.
Das Gericht war der Auffassung, daß Online-Auktionshäuser im Gegensatz zu „normalen“ Versteigerern auch neuwertige Produkte anbieten könne dürfen.
„Wir haben die Entscheidung nicht anders erwartet. Wir freuen uns darüber“, kommentierte Ricardo.de-Pressesprecher Matthias Quaritsch gegenüber ZDNet den Richterspruch. „Allerdings liegt uns die schriftliche Begründung noch nicht vor.“
Kontakt: Ricardo.de, Tel.: 040/30635200
Zwei Use-after-free-Bugs stecken in Picture In Picture und der WebGPU-Implementierung Dawn. Betroffen sind Chrome für…
Die durchschnittliche Lösegeldzahlung liegt bei 2,5 Millionen Dollar. Acht Prozent der Befragten zählten 2023 mehr…
Eine neue Analyse der EU-Kommission sieht vor allem eine hohe Verbreitung von iPadOS bei Business-Nutzern.…
Das operative Ergebnis wächst um fast 6 Billionen Won auf 6,64 Billionen Won. Die Gewinne…
Ab Werk blockiert Chrome Cookies von Dritten nun frühestens ab Anfang 2025. Unter anderem gibt…
Die Vorfreude steigt, denn BAUMLINK wird als Partner und Aussteller bei der Tech Show 2024…