Ab 1. November 2002 kann jeder Kunde bei einem Wechsel des Anbieters seine Mobilfunkrufnummer einschließlich der Netzvorwahl behalten. Bisher verzichteten viele Handytelefonierer auf einen Wechsel des Dienstleisters trotz möglicher Unzufriedenheit. Sie scheuten den Aufwand, der durch die Wahl eines neuen Anbieters entsteht – die Bekanntgabe der neuen Rufnummer bei Geschäftspartnern und Freunden sowie der Neudruck von Visitenkarten oder Briefbögen. Mit der Einführung der „Rufnummernportabilität im Mobilfunk“ erhofft sich die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post mehr Wettbewerb unter den Anbietern, der wiederum dem Verbraucher zu Gute kommen soll.
Kryptodiebstahl und finanzieller Gewinn sind laut ESET-Forschungsbericht die vorrangigen neuen Ziele.
Schwachstellen aus der ThroughTek Kaylay-IoT-Plattform. Dringend Update-Status der IoT-Geräte prüfen.
Fast acht Milliarden Euro fließen in die deutsche Region der AWS European Sovereign Cloud. Das…
Im Rahmen der umfassenden Digitalisierung der Bundeswehr ersetzen Electronic Knee Boards die herkömmlichen Handbücher von…
Sie betreffen Windows 10, 11 und Windows Server. In SharePoint Server steckt zudem eine kritische…
Mozilla verteilt insgesamt 16 Patches für Firefox 125 und älter. Zudem entfernt der Browser nun…